Recht auf inklusive Bildung nach der Pflichtschule

  • Pressemitteilung
13. Dezember 2022
Diakonie ist Vorreiterin mit drei inklusiven Schulen für Jugendliche ab 15 Jahren
Schulassistentin lacht über die Schulter der Schülerin und schaut auf deren Lernblatt.
Schulassistent:innen sind wichtige Bezugspersonen für Kinder mit Behinderungen in der Schule. Sie unterstützen Kinder, damit diese am Unterricht teilnehmen können. So wird Inklusion möglich. / © Nadja Meister, Diakonie

#YesWeCare - Lichtermeer für das Recht auf Inklusion

Am Sonntag 18.Dezember 2022 am Wiener Ring und in allen Fenstern in Österreich

Am vierten Adventsonntag werden auf der Wiener Ringstraße um 19 Uhr die Lichter hell leuchten. Damit wird ein Zeichen für umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesetzt.

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"Dass das Recht auf Bildung für Jugendliche mit Behinderungen nach 10 Schuljahren endet, ist beschämend. Gut, dass das Thema nun verstärkt öffentliche Aufmerksamkeit bekommt", so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Die Initiative #YesWeCare organisiert am 4. Adventsonntag ein "Lichtermeer für das Recht auf Inklusion" auf der Wiener Ringstraße. Damit wollen die Initiatoren auch ein "Zeichen für das Recht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf ein 11. und 12. Schuljahr" setzen. Die Diakonie ruft zur Teilnahme am Lichtermeer auf. "Aus vollem Herzen," so die Diakonie-Direktorin, "ich hoffe, dass viele Menschen kommen! Es gilt, die Politik daran zu erinnern: Österreich hat sich bereits 2008 mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention zur inklusiven Bildung verpflichtet."

Österreich verwehrt Jugendlichen mit Behinderungen Chance auf Bildung

"Wir wissen aus der Praxis, dass der Bedarf nach inklusiven Schulplätzen nach der Pflichtschule sehr hoch ist", erklärt Moser. In Österreich haben Jugendliche mit kognitiver Beeinträchtigung, die nicht dem allgemeinen Lehrplan folgen können, nur zehn Jahre ein Recht darauf, in die Schule zu gehen. Sie können zwar ein elftes und zwölftes Schuljahr beantragen, oft wird dieses aber von der Bildungsdirektion nicht genehmigt. "Jugendliche ohne Behinderungen haben nach Ende der Schulpflicht vielfältige Möglichkeiten, weiter zu lernen. Warum wird Jugendlichen mit Behinderungen diese Chance verwehrt? Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, das ist Diskriminierung."

Die Diakonie weist schon seit langem auf diesen Missstand hin und versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Angebote für schulische Inklusion nach dem 15. Lebensjahr zu schaffen.

Wie schulische Inklusion funktionieren kann, zeigen drei Schulen der Diakonie in Österreich:

Am Montessori-Oberstufenrealgymnasium der Diakonie in Salzburg sitzen schon seit einem Jahrzehnt Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit den anderen Jugendlichen in einer Oberstufenklasse. "Ein Schulversuch, der dringend ins Regelschulwesen überführt werden muss", so Moser.

Im Evangelischen Realgymnasium der Diakonie in Wien Donaustadt haben rund 70 von 500 Kindern zwischen der 5. und der 11. Schulstufe Lernschwierigkeiten aufgrund einer Behinderung, können aber gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen lernen.

Und die inklusive FIT Schule der Diakonie ist die erste Berufsbildende Mittlere Schule mit sozial- und sonderpädagogischem Schwerpunkt in Österreich, die sich an Jugendliche mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche richtet. Nach Ende der Pflichtschule bekommen die 15- bis 25-Jährigen Unterstützung, um fachliche und persönliche Schlüsselkompetenzen zu erweitern und sich auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Diakonie-Direktorin Moser: "In diesen Schulen gelingt Inklusion zumindest für jeweils eine kleine Gruppe von Jugendlichen. Wir würden gern mehr Jugendlichen Möglichkeiten eröffnen. Doch Ressourcen für Inklusion in der Oberstufe gibt es nur in einem sehr minimalen Ausmaß, wir reizen alles aus, was geht. Möglich ist das nur Dank engagierter Lehrkräfte, die wissen, dass Inklusion für alle Schüler:innen gut ist. Inklusion in und ganz besonders nach der Pflichtschule muss mit ausreichend Mitteln versehen werden, ein gesetzlicher Anspruch auf inklusive Bildung muss das sicherstellen."

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit