Tag der Menschenrechte: Europa muss Gewalt an EU-Außengrenze in Kroatien stoppen.

  • Pressemitteilung
09. Dezember 2025
Geflüchtete brauchen Perspektiven in Bosnien: Asylsystem stärken, Integration ermöglichen

„Wenn Europa will, dass Geflüchtete nicht in die EU weiterreisen, dann müssen sie am Balkan und in Bosnien eine Perspektive bekommen“, betont die Direktorin der Diakonie Österreich anlässlich des Welttages der Menschenrechte am 10. Dezember, und führt aus: „Wir sind überzeugt: Gezielte Unterstützung für das EU-Beitrittsland Bosnien und Herzegowina würde dem Land selbst Vorteile bringen, aber auch Vorteile für die EU und für die Geflüchteten, die dort ohne Perspektive gestrandet sind.“

Täglich werden Geflüchtete an der kroatisch-bosnischen Grenze gewaltsam zurückgedrängt – oft ist die Gewalt massiv. Viele Geflüchtete berichten von Schlägen, Drohungen, gestohlenen Handys und verbrannter Kleidung. „Wir haben selbst bei unserem Besuch in Bosnien mit einer Gruppe junger Flüchtlinge aus dem Sudan gesprochen. Sie haben uns erzählt, dass sie an der Grenze zur EU auf kroatischer Seite mit dem Erschießen bedroht worden seien. Diese illegalen Pushbacks sind kein Einzelfall, sie passieren dort fast jeden Tag“, sagt Christoph Riedl, Menschenrechtsexperte der Diakonie. „Menschen, die Schutz suchen, werden entrechtet und erniedrigt. Das verstößt gegen europäisches und internationales Recht.“

Bosnien: Chancen statt Stillstand

Den persönlichen Augenschein im Lager Bihac in Bosnien im vergangenen Oktober zum Anlass nehmend, betont die Diakonie Österreich: „Das illegale und gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an der kroatisch-bosnischen Grenze ist für niemanden eine Lösung. Stattdessen sollten Österreich und die EU mit dem EU-Beitrittskandidaten Bosnien intensiv am Aufbau eines funktionierendes Asyl- und Integrationssystems arbeiten“, so Riedl.

Bosnien und Herzegowina ist seit 2022 EU-Beitrittskandidat und verfügt nur auf dem Papier über ein Asylsystem, das den EU-Standards entspricht – in der Praxis funktioniert das System aber nicht. Asylanträge können nur in der Hauptstadt Sarajevo gestellt werden, in den Grenzregionen ist das unmöglich. Defacto werden nur sehr wenige Asylanträge gestellt und von den Behörden bearbeitet. Der Zugang zu internationalem Schutz existiert real nicht“, erklärt Riedl.

Dabei könne ein funktionierendes Asyl- und Integrationssystem Bosnien stärken: „Ein fairer Zugang zu Asylverfahren, Ausbildung und Arbeitsmarkt würde nicht nur Geflüchteten Sicherheit geben, sondern könnte einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Bosniens leisten. Das wäre eine echte Win-Win-Situation“, so Riedl.

Die Diakonie Österreich fordert:

Sofortiges Ende der Pushbacks.
Sie sind rechtswidrig und eine systematische Menschenrechtsverletzung. Menschen, die Schutz suchen, haben das Recht auf ein faires Asylverfahren.

Aufbau eines europäischen Unterstützungsprogramms für Bosnien.
EU-Hilfen sollen in Asylverfahren, Integration, Bildung und Arbeitsmarkt-Zugang fließen, nicht nur in Grenzkontrollen.

„Europa darf sich nicht an Unrecht gewöhnen“

„Die Gewalt an Europas Grenzen gegen Menschen, die auf Suche nach Schutz sind, ist zutiefst erschütternd. Das kann ein Europa, das sich der Humanität und der Achtung der Menschenwürde verpflichtet weiß, nicht wollen, das darf Europa nicht zulassen", so Diakonie Direktorin Moser. "Es geht um nicht weniger als um die Seele Europas. Um unsere Seele."

Pushbacks sind rechtswidrig

Das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden („Pushbacks“) ist rechtswidrig, weil es gegen das Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren (Artikel 18 der EU-Grundrechtecharta und Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention) sowie das Verbot der Kollektivausweisung (Artikel 4 des 4. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention) verstößt.  Zudem verstoßen gewaltsame Pushbacks gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung  nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 1 der EU-Grundrechtecharta (Achtung der Menschenwürde). Jede Person, die in der EU Schutz sucht, hat Anspruch auf ein faires, individuelles Asylverfahren (Artikel 18 und Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta) und darf nicht ohne Prüfung ihres Falles zurückgewiesen werden.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit