Ukraine Vertriebene müssen ins soziale Netz aufgenommen werden

  • Pressemitteilung
15. Juni 2022
Grundversorgung reicht als Starthilfe nicht aus

„Nach der ersten Phase der Aufnahme der Ukraine-Vertriebenen in Österreich müssen wir den Menschen jetzt helfen, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen“, unterstreicht Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser.

Irina M. ist mit zwei Kindern im Teenageralter nach Österreich gekommen. Sie wollte so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen und hat sich sofort eine Wohnung und einen Job als Putzfrau organisiert. Irina verdient 950 Euro. Familienbeihilfe steht ihr keine zu. Wohnen und Leben für eine dreiköpfige Familie geht sich mit diesem Lohn nicht aus. Damit ihre Kinder genug zu essen haben, muss sich Irina ernsthaft überlegen, in ein Flüchtlingshaus zu ziehen, wo sie drei Mahlzeiten pro Tag bekommen würden, und gezwungen wären, untätig zu sein. 

Leben trotz Arbeit nicht leistbar

„Irina ist ein gutes Beispiel für eine von den vielen, die dringend auf eigenen Beinen stehen, und nicht vom österreichischen Staat versorgt werden möchten“, so Moser.

Da Irina – übrigens in ihrer Heimat Bankmitarbeiterin – noch kein Deutsch kann, sind ihre Verdienstmöglichkeiten in Österreich limitiert. Sie kann nicht auf Anhieb ausreichend verdienen, um mit ihren Kindern gänzlich ohne Sozialleistungen auszukommen. Hätte Irina Anspruch auf Sozialhilfe, könnte sie einen sogenannten „Aufstockungsbeitrag“ und Familienbeihilfe bekommen, und könnte damit ihre Miete bezahlen.

Das Richtige tun: Sozialsystem öffnen

„Man kann jetzt klein-klein über den Zugang zu jeder einzelnen Sozialleistung für Ukraine Geflüchtete ewig diskutieren. Oder man kann gleich das Richtige tun, und die Menschen ins Sozialsystem übernehmen und sie mit anerkannten Flüchtlingen gleichstellen“, so Moser. „Wenn man für die Vertriebenen aber alles aus dem System der Grundversorgung heraus organisieren will, merkt man, dass man rasch an die Grenzen des Machbaren stößt.“ Innerhalb kurzer Zeit werden sich immer Probleme bei Zuverdienst, Recht auf Familienbeihilfe, Pflegegeld, Behindertenleistungen etc. auftun.

Die Grundversorgung ist eine Basisversorgung für Asylwerber:innen während des Asylverfahrens. Ein Unterstützungssystem, das also eigentlich dafür eingerichtet ist, Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen, ein Dach über dem Kopf, eine Krankenversicherung und ein bisschen Essen zu bieten. In Grundversorgung leben heißt also, eine Basisversorgung zu haben, die noch viel geringer ist als die Sozialhilfe. Es ist eine Notlösung. Und die Zeitdauer für diese Notlösung sollte so kurz wie nötig sein. "Für Menschen mit einem Schutzstatus ist die Grundversorgung jedenfalls der fasche Ort. Sie ist kein Sprungbrett in die Integration, ganz im Gegenteil“, betont Moser.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit