Sehen wir in Österreich bald obdachlose Ukrainer:innen?
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Wenn jetzt auch die letzten Ankunftszentren schließen, heißt das, dass Neuankommende teils wochenlang zwischen Stellen hin und her pendeln. Das führt zu Obdachlosigkeit und fehlender Absicherung.
Österreich ist nach der EU-Vertriebenen-Richtlinie (Temporary Protection Directive) bis 2027 verpflichtet, einen lückenlosen Zugang zu Unterkunft und Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene zu gewährleisten.
Bisher waren die Bundesländer für ihre Erstaufnahme zuständig. Wenn die Bundesländer das jetzt nicht mehr tun, bricht das System zusammen.
Der Kompromissvorschlag der Diakonie ist, dass Österreich jetzt auf das seit Jahrzehnten funktionierende System zurückgreift: neu ankommende Geflüchtete (egal woher sie kommen), sollten vom Bund aufgenommen und dann an die Bundesländer weiter verteilt werden.
Danach müssen alle Bundesländer allerdings verbindlich die Übernahme und Unterbringung garantieren. Es geht nicht an, dass die Bundesländer die Aufnahme verweigern.
Dafür braucht es einen fixen Verteilmechanismus, damit niemand in Österreich schutzlos bleibt.
Der aktuelle Zuständigkeitsstreit führt zu Obdachlosigkeit und fehlendem Versicherungsschutz
Der aktuelle Streit zwischen Bund und Bundesländern über Zuständigkeiten führt zu Obdachlosigkeit und fehlendem Versicherungsschutz. Weil alle, aber gerade die Ankommenden aus der Ukraine, sofort in die Krankenversicherung aufgenommen werden müssen. Unter ihnen sind viele schwer Kranke. Sie können nicht wochenlang warten, bis sie zum Arzt gehen können.
Autor:innen
Mag. Christoph Riedl
Grundlagen & AdvocacySozialexperte Migration, Asyl, Integration, Menschenrechte