Flüchtlingsschutz bedeutet, dauerhaft sicher zu sein
- Analyse
Seit dem Ausbruch des Krieges im Mittleren Osten mussten sich bereits viele Hunderttausende auf den Weg machen, um anderswo Schutz zu suchen. In Österreich hört man bereits oft: ’Iraner sind nicht willkommen’. Und dann wird behauptet: sie könnten ja einfach im Nachbarland bleiben. Das klingt nicht nur hart, sondern ist vor allem auch falsch.
Ein kurzer Faktencheck.
1. Was ist rechtlich gesehen ein „sicheres Land“?
Völker‑ und asylrechtlich ist ein Staat nur dann „sicher“, wenn dort der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den Menschenrechtsverträgen tatsächlich gewährleistet ist.
Konkret heißt das: Kein Risiko von Folter oder unmenschlicher Behandlung, Zugang zu einem fairen Asylverfahren, und vor allem das Non‑Refoulement‑Prinzip – also das Verbot, Menschen in Staaten zurückzuschieben, in denen ihnen Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention kennt keine Regel, dass man nur im Nachbarland „richtiger“ Flüchtling sein kann. Sie definiert einen Flüchtling allein nach begründeter Furcht vor Verfolgung (z.B. wegen politischer Meinung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe), nicht nach der Route oder der Zahl der durchquerten Staaten.
Entscheidend ist nicht die Landkarte, sondern die Menschenrechtslage
Wer verfolgt wird, darf also legitimerweise auch in einem weiter entfernten Staat Schutz suchen – das ist genau der Sinn des internationalen Flüchtlingsrechts. Entscheidend ist daher nicht die Landkarte, sondern die reale Schutz‑ und Menschenrechtslage im jeweiligen Staat. Und hier zeigt sich: Viele Staaten zwischen Iran und Österreich erfüllen diese Anforderungen gerade nicht – jedenfalls nicht verlässlich.
2. Türkei, Griechenland, Ungarn sind nicht sicher
Die Türkei
Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur zum Teil ratifiziert und gilt nicht für Geflüchtete aus Iran, Syrien oder Afghanistan. Menschen aus diesen Ländern erhalten meist nur einen eingeschränkten, unsicheren Status, und sind in der Türkei nicht dauerhaft sicher.
Menschenrechts‑ und Flüchtlingsorganisationen kritisieren seit Jahren Pushbacks aus der Türkei nach Syrien, in den Iran etc. Geflüchtete sind auch vor Inhaftierungen und Kettenabschiebungen nicht sicher, und müssen immer fürchten aus der Türkei abgeschoben zu werden. Das ist also das Gegenteil von verlässlichem Schutz.
Griechenland
Griechenland wird seit langem wegen systemischer Mängel im Asylsystem und der katastrophalen Versorgungslage kritisiert. Berichte dokumentieren überfüllte Camps, fehlenden Zugang zu medizinischer Versorgung, unzureichende Nahrungsmittelversorgung und rechtswidrige Pushbacks; Gerichte und NGOs sprechen von „systemischen Mängeln“.
Ungarn
Ungarn wiederum arbeitet aktiv gegen die Aufnahme von Geflüchteten und die gemeinsame EU‑Asylpolitik. Der Europäische Gerichtshof hat das Land zu hohen Strafzahlungen verurteilt, weil Ungarn Asylanträge faktisch verhindert und Schutzsuchende rechtswidrig behandelt.
Zu behaupten – wie es die Integrationsministerin kürzlich tat - , es lägen zwischen Iran und Österreich „so viele sichere Staaten“, in denen Schutz nach Maßgabe der Genfer Flüchtlingskonvention problemlos möglich sei, blendet diese Realität aus und ist in dieser Pauschalität schlicht falsch.
3. „Flüchtling nur im Nachbarland“ – reine Ideologie
Das Recht, Schutz zu suchen, endet nicht an der Grenze des ersten Nachbarstaates. Die Genfer Flüchtlings Konvention (GFK) zwingt niemanden, „im ersten Land zu bleiben“, schon gar nicht, wenn dieses Land real keinen verlässlichen Schutz bietet.
Der Kern des Systems ist das Non‑Refoulement‑Gebot: Niemand darf in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen – egal, wie viele Länder zuvor durchquert wurden.
Wenn eine Ministerin so argumentiert, als könne man nur im Nachbarland „wirklich“ Flüchtling sein und als seien die Staaten auf der Route von Iran nach Österreich durchgängig „sicher“, ist das kein Faktenbericht, sondern politische Argumentieren gegen geltendes Völkerrecht.
4. Wer ist „der ideale Asylberechtigte“?
Rechtlich ist ein Mensch „asylberechtigt“, wer im Sinn der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt wird. Es gibt keine zusätzliche Kategorie eines „idealen“ oder „vorbildlich integrierten“ Asylberechtigten, von der der Schutzstatus abhängt.
Integration kann und soll gefördert werden – etwa durch Sprach‑ und Bildungsangebote –, aber der Status als Flüchtling hängt nicht davon ab, ob jemand nach Krieg, Folter, Haft oder dem Verlust von Angehörigen sofort perfekt funktioniert.
Fachleute aus Psychiatrie, Traumatherapie und Flüchtlingsarbeit betonen, dass Menschen in dieser Lage Sicherheit, Stabilität, Zeit und Unterstützung brauchen, nicht primär Druck und Sanktionen.
5. Österreich verhindert Integration, anstatt sie zu ermöglichen
Die politische Formel „Integration ab Tag 1“ steht im Widerspruch zur Praxis in Österreich:
Wann dürfen Geflüchtete in Österreich arbeiten?
Während des Asylverfahrens ist der Zugang zum Arbeitsmarkt stark beschränkt; faktisch gibt es ein weitgehendes Arbeitsverbot. Erst nachdem jemand den Flüchtlingsschutz zuerkannt bekommen hat, darf er oder sie in Österreich arbeiten.
Sprache erlernen
Auch Sprachkurse und Integrationsangebote starten erst nach Zuerkennung eines Status. Und das, obwohl ein Asyl-Verfahren Jahre dauern kann.
Dann aber muss Integration schnell gehen
Nach ihrer Asyl-Anerkennung sollen Menschen innerhalb kurzer Frist die Grundversorgung verlassen, eine Wohnung finden, die deutsche Sprache erlernen und sich am Arbeitsmarkt etablieren – in einer ohnehin angespannten Wohn‑ und Jobsituation. NGOs und Fachorganisationen kritisieren seit Jahren, dass der Staat damit Integration systematisch verzögert und erschwert – und dann mangelnde Integration beklagt.
Die große Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge bemüht sich; sie scheitern nicht am Willen, sondern an Strukturen, die ihnen Steine in den Weg legen.
Autor:innen
Mag. Christoph Riedl
Grundlagen & AdvocacySozialexperte Migration, Asyl, Integration, Menschenrechte