Hart an der Grenze

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09. Dezember 2021
An den EU Außengrenzen erleben wir gerade eine nie dagewesene Anzahl von Pushbacks. Das sind illegale, meist sehr gewaltsame Zurückweisungen, ohne, dass die Geflüchteten einen Asylantrag stellen könnten.

Die Gründer:innen der Genfer Flüchtlingskonvention hatten die Gräuel des 2. Weltkrieges noch vor Augen, als sie 1951 gemeinsam sicherstellen wollten, dass niemals wieder Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, vor verschlossenen Grenzen stehen sollten.

Heute, im 70. Jahr der Flüchtlingskonvention, wird ihr wichtigstes Werkzeug, das „Zurückweisungsverbot“ von einigen EU-Staaten missachtet und torpediert.

Wir erleben derzeit an den EU Außengrenzen eine nie dagewesene Anzahl von Pushbacks, von illegalen, meist sehr gewaltsamen Zurückweisungen, ohne dass die Geflüchteten Asylanträge stellen könnten.

Verbot von Pushbacks nach Art. 33 Abs. 1 GFK

"Die Vertragsstaaten dürfen einen Flüchtling nicht »auf irgendeine Weise« über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde."  

In Griechenland werden Menschen, die bereits in Sicherheit waren, auf dem Meer ausgesetzt, in Ungarn werden Geflüchtete in „Transitlagern“ angehalten und rechtswidrig nach Serbien zurückgeschickt, ohne Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen.

In Kroatien werden sie von Polizeieinheiten gedemütigt, beraubt und schwer misshandelt. Es gibt auch Berichte von sexualisierter Gewalt. Sie werden gezwungen, ihre Kleidung und Schuhe trotz Kälte und Nässe auszuziehen, dann werden sie zurück über die bosnische Grenze getrieben. Allein zwischen Bosnien und Kroatien haben Menschenrechtsorganisationen zwischen Juni 2019 und September 2021 über 30.000 illegale Pushbacks (Details) gezählt. Hier habe ich eine Reise nach Bosnien dokumentiert, die mich Anfang November 2021 nach Velicka Kladusa und Bihac geführt hat, wo ich die Leidtragenden selber gesehen habe, und interviewen durfte.

Polen - Belarus

Ein weiterer Schauplatz unmenschlicher Härte ist seit November 2021 die polnisch-belarussische Grenze. Die polnische Regierung verweigert Hilfsorganisationen und Journalist:innen den Zugang zum Grenzgebiet. Sogar das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bleibt ausgesperrt.

Bewohner:innen in der Grenzregion versuchen zu den Geflüchteten vorzudringen. Sie bringen ihnen Decken, Nahrung und leisten medizinische Ersthilfe in den Wäldern. Manchmal kommen sie zu spät. Mindestens 10 Menschen sind bereits ums Leben gekommen (Details). Eine schwangere Frau konnte aufgrund der Strapazen ihr Baby nur noch tot zur Welt bringen (Details).
Während sich Europas Außenminister einig sind, sich nicht vom belarussischen Diktator Lukaschenko erpressen lassen zu wollen, tragen sie selbst den Konflikt auf dem Rücken von schutzsuchenden Flüchtlingen aus Syrien, Jemen, Afgahnistan und Irak aus. Unter den Geflüchteten befinden sich auch zahlreiche kleine Kinder, schwangere Frauen, alte und kranke Menschen.

Die polnische Rechtsanwältin Marta Górczyńska schreibt: „Auch ich selbst bin fix und fertig, in meinem ganzen Leben habe ich so etwas noch nicht erlebt. Selbst einige polnische Grenzsoldaten weinen und betrinken sich, weil sie den psychischen Druck nicht mehr aushalten. Einer erzählte, dass er ein Kind auf die andere Seite der Grenze zurückgedrängt habe – so lautete schließlich der Befehl – und nun Albträume hat“ (Details).

Polen bricht mit diesen gewalttätigen und illegalen Pushbacks das Rückschiebeverbot der Genfer Flüchtlingskonvention.

Durch das lethargische Verhalten der EU Kommission im Wahrnehmen schwerster Grundrechtsverletzungen fühlen sich Mitgliedsländer wie Polen, Ungarn und Griechenland offensichtlich darin bestärkt, ihr rechtswidriges Verhalten fortzuführen.  

Christoph Riedl, Asylexperte Diakonie Österreich

In Europa hat sich eine Kultur der staatlichen Recht- und Sanktionslosigkeit breitgemacht, die zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt. Durch das geradezu lethargische Verhalten der EU Kommission im Wahrnehmen selbst schwerster Grundrechtsverletzungen fühlen sich Mitgliedsländer wie Polen, Ungarn und Griechenland offensichtlich darin bestärkt, ihr rechtswidriges Verhalten fortzuführen.  

So kann, so darf es nicht weitergehen!

Österreich und die anderen EU Staaten müssen auf die Menschenrechtsverletzungen an ihren Außengrenzen reagieren, und auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen drängen. Das europäische Recht beinhaltet alles, was es braucht um auf die Situation rechtskonform zu reagieren, ohne dass wehrlose Menschen weiterem Leid ausgesetzt werden müssen. Menschen dürfen niemals zum Spielball machtpolitischer Interessen gemacht werden.

Österreich sollte in dieser Situation zwei Dinge tun:

1. Für eine begrenze Zahl besonders vulnerabler Menschen, die an den Außengrenzen gestrandet sind, einen humanitären Korridor eröffnen: Sie könnten dann mit humanitären Visa einreisen und in Österreich kann in Ruhe ihr Recht auf Asyl geprüft werden.

2. Klar Haltung zeigen gegenüber Ländern, die die mit illegalen Pushbacks die europäischen Grundrechte verraten: Österreich muss ein Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Kommission gegen diese Länder beantragen, damit das Unionsrecht wieder gilt.

Autor:innen

Mag. Christoph Riedl
Grundlagen & Advocacy
Sozialexperte Migration, Asyl, Integration, Menschenrechte