Teil 5: Was geht vor: Staat und Recht oder Religion?

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26. März 2017
Im Umgang mit anderen Menschen und im Zusammenleben im Staat müssen wir uns darauf verlassen können, das jede und jeder die gemeinsamen Regeln akzeptiert.

ine Initiative von www.unsereverfassung.at in Zusammenarbeit mit dem Institut für öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie.

Die Aussage, dass für einen Menschen religiöse Lehren oder Vorschriften Vorrang vor anderen Regeln oder Gesetzen haben, wird oft argwöhnisch aufgenommen. Das ist nicht erst heute so. In den USA wurde lange darüber diskutiert, ob Katholiken (vor allem die Iren) überhaupt verlässliche Staatsbürger sein könnten. Schließlich würde die katholische Lehre und der Papst von außen über sie bestimmen. Diese Frage wurde sogar noch gestellt, als mit John F. Kennedy erstmals ein Katholik zum Präsidenten gewählt wurde.

Im liberalen, demokratischen Rechtsstaat gibt es keinen absoluten Vorrang von Staat und Recht gegenüber anderen Ansichten und Regeln – egal ob sie moralisch, religiös oder politisch begründet sind. Der Staat kann auch nicht verlangen, dass seine Gesetze als „die höchsten“ anerkannt und nicht in Frage gestellt werden. Wenn dem so wäre, dann könnte er kein Staat mehr sein, in dem es Meinungsfreiheit gäbe. Dann könnte jede Kritik am Staat und am Recht mit dem Verweis darauf, dass dieses unbedingt zu akzeptieren sei und nicht hinterfragt werden dürfe, erstickt werden.

Im liberalen, demokratischen Rechtsstaat gibt es keinen absoluten Vorrang von Staat und Recht gegenüber anderen Ansichten und Regeln.

In einer vielfältigen Gesellschaft haben Menschen auch viele verschiedene Überzeugungen und Ideen. Diese motivieren sie, sich in Gesellschaft und Politik zu engagieren, Regeln zu hinterfragen, Kritik zu üben, neue Vorschläge zu machen. Religiöse Überzeugungen gehören auch dazu, und sie können ein Maßstab sein, an dem Menschen Politik und Gesetze messen.

Was der Staat aber verlangen darf – und im Interesse des friedlichen Zusammenlebens verlangen muss! –, ist der praktische (nicht der weltanschauliche oder religiöse!) Vorrang seiner Verfassung und seines Rechts. Entscheidend ist, dass jede und jeder, der in einem Staat lebt, bereit ist, diesen Vorrang zu akzeptieren und im tatsächlichen Verhalten anzuerkennen.

Das betrifft die Gesetze, die in Geltung stehen, und es betrifft die Verfahren, die die Verfassung für die demokratische Diskussion, Kontrolle und Entscheidung über Gesetze vorsieht. Für sich persönlich kann jeder Mensch bestimmte Regeln, Glaubenssätze oder Überzeugungen voranstellen. Im Umgang mit anderen Menschen und im Zusammenleben im Staat müssen wir uns aber darauf verlassen können, das jede und jeder die gemeinsamen Regeln akzeptiert.

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unsereverfassung.at ist eine private Initiative, der politische Bildung am Herzen liegt und die daher über eine Website Basisinformationen zu Fragen rund um die Verfassung zur Verfügung stellt. Die Texte sind auch auf Englisch und zum Teil auf Arabisch abrufbar; in Kürze folgen Übersetzungen auf Farsi/Dari sowie Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch ist in Vorbereitung. Neben Basistexten bietet unsereverfassung.at auch Hintergrundinformationen zu aktuellen Themen – derzeit eben, in Kooperation mit dem IöThE zu Religionsfreiheit.

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Das Institut für öffentliche Theologie und Ethik der Diakonie (IöThE) macht es sich zur Aufgabe, die theologischen und ethischen Grundprinzipien in der diakonischen Arbeit ins Bewusstsein zu heben und einen Beitrag zu leisten zu aktuellen ethischen Debatten in der Öffentlichkeit.

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