Ukraine-Vertriebene gleichstellen mit anerkannten Flüchtlingen

  • Pressemitteilung
23. Februar 2024
Nach 2 Jahren endlich dauerhafte Perspektiven und echte Arbeitsmarkt-Integration für Ukraine-Vertriebene schaffen

„Die Regierung muss für Ukraine-Vertriebene endlich ein Aufenthaltsgesetz schaffen, das sie mit anderen anerkannten Flüchtlingen gleichstellt und ihnen den vollen Zugang zu sozialen Rechten wie Arbeiten, Wohnen und Existenzsicherung zuerkennen“, fordert die Diakonie Österreich zum wiederholten Mal.

„Was die primäre Wohnversorgung angeht, so war die Entscheidung, die Ukraine-Vertriebenen bei ihrer Ankunft in Österreich in großer Zahl bei Privatpersonen unterzubringen. Dies geschah im Rahmen der staatlichen Basisversorgung (genannt „Grundversorgung“). Was zur Zeit des Kriegsausbruchs sicherlich hilfreich war, ist aber längst an sein Ende gekommen“, betont die Diakonie.

Grundversorgung ist Integrationsbremse

„Weder die Unterbringung bei Privatpersonen, noch die in Massenquartieren ist eine Lösung für die Dauer von Jahren. Das ganze System der Grundversorgung ist nicht auf einen Daueraufenthalt ausgelegt, sondern lässt die Menschen in einer Warteposition verharren, und stellt mit all ihren Regeln der Unterbringung und des Arbeitsmarktzuganges eine enorme Integrationsbremse dar”, kritisiert die Diakonie Direktorin.

Arbeitsmarkt

Auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind inzwischen deutlich sichtbar: Bisher haben nur 17.000 von den 48.000 in Österreich lebenden Ukraine-Vertriebene im Erwerbsalter eine Anstellung, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, und können sich und ihre Familie damit selbständig erhalten.

Das Problem ist auch hier, das Grundversorgungs-System mit seiner Einkommensgrenze. Dieses verunmöglicht es den Menschen, mit kleinen Jobs einzusteigen, aber dann sukzessive in die Selbsterhaltungsfähigkeit zu kommen.

Wer in Österreich am Anfang steht und für sich und die Familie ein neues Leben aufbauen muss, kann mit einem Teilzeitverdienst nicht ohne staatliche Unterstützung auskommen. Eine solche Unterstützung zum Lebensunterhalt ist aber innerhalb des Grundversorgungssystems nicht vorgesehen. 

Die Diakonie plädiert hier seit Jahren für eine Anhebung oder besser sogar für eine Abschaffung dieser Zuverdienstgrenze. Sollte es weiterhin keinen Wechsel in ein eigenes Ukrainer:innen-Aufenthaltsrecht geben, lebt die Forderung, welche die Diakonie bereits im März 2022 erhoben hat, wieder auf:

„Der Zugang zu allen sozialen Rechten und zur Sozialhilfe muss ermöglicht werden, um die Menschen aus dem unzureichenden Grundversorgungssystem herauszuholen und endlich ein Leben abseits des Wartezimmers zu ermöglichen“, so Moser.

Ihre Ansprechperson zu dieser Pressemitteilung

Dr.in Roberta Rastl-Kircher
Pressesprecherin & Medienarbeit