Dieses Freiwilligenprojekt des Diakoniewerks ermöglicht Menschen in prekären Lebenslagen, bei Gängen zu Ämtern, Behörden, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Arbeitgeber:innen, Banken, Versicherungen, sozialen Einrichtungen, u.v.m. begleitet zu werden.

Viele Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden oder Armutserfahrungen gemacht haben, kennen Situationen, in denen sie abwertend behandelt wurden. Diese Erfahrungen von Beschämung gehen nicht spurlos vorüber und sind oft mit Kränkungen verbunden.

Dieses Freiwilligenprojekt des Diakoniewerks ermöglicht Menschen in prekären Lebenslagen, bei Gängen zu Ämtern, Behörden, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Arbeitgeber:innen, Banken, Versicherungen, sozialen Einrichtungen, u.v.m. begleitet zu werden. Termine in öffentlichen Einrichtungen stellen für die betroffenen Personen oft eine große Herausforderung dar. Erfahrungen von sozialen Einrichtungen und Betroffenen zeigen, dass es für alle Seiten positive Auswirkungen haben kann, wenn Menschen in schwierigen Lebenslagen bei wichtigen „Gängen“ begleitet werden. Eine Begleitperson gibt ein Gefühl der Sicherheit und kann deeskalierend wirken.

Derzeit finden Begleitungen in Linz, Gallneukirchen und Engerwitzdorf statt. 

So können Sie mithelfen

Wir informieren Sie über die nächsten mitgehn-Termine. Bei Interesse melden Sie sich bitte für einen Termin an. Beim vereinbarten Treffpunkt an einem konsumfreien Ort lernen Sie die Person und ihre Anliegen für die Begleitung kennen. Dann geht’s direkt gemeinsam zum Termin. Im Anschluss erfolgt eine kurze gemeinsame Reflexion der Begleitung. 

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt und haben eine offene und positive Haltung gegenüber Menschen in schwierigen Lebenssituationen und ihren Anliegen?
  • Sie haben ein internetfähiges Smartphone und Grundkenntnisse im Umgang damit?
  • Ein einwandfreier Strafregisterauszug und gute Deutschkenntnisse sind weitere Voraussetzungen. 
Das bieten wir 

Nach einer fundierten Einschulung können Sie mitgehn-Termine individuell auswählen. Es steht eine fixe Ansprechperson zur Verfügung. Praktische Gesprächsleitfäden, ein Ausweis, Austauschtreffen, Versicherung und ein Nachweis über Ihr Engagement sind weitere Angebote.

Soviel Zeit wird benötigt

Sie sollten zu ca. 8 Terminen pro Jahr begleiten können. Ansonsten ist Ihr Engagement zeitlich völlig flexibel – je nachdem, für welche Termine Sie sich als Mitgeher:in anmelden.

Rechtliches

Die Freiwilligen begleiten auf Basis des Rechtsbeistandes. Dieser ist im allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG §10, Absatz 5) wie folgt gesetzlich geregelt: „Die Beteiligten können sich eines Rechtsbeistandes bedienen und auch in seiner Begleitung vor der Behörde erscheinen.“ Als Rechtsbeistand kann man die begleitete Person beraten, aber nicht für sie sprechen.

Für mich war die Rolle der Begleitung immer das Dabeisein. Dieses ,Ich gehe mit dir, ich bin neben dir, ich bin deine Kraft von nebenan und ich verstehe dich, wenn du überfordert bist‘. Denn Erfahrung von Überforderung, Schlechtbehandlung und die Ohnmacht, die dadurch entsteht, die kennen wir alle.

Freiwillige Begleiterin

Für das Diakoniewerk sind freiwillig Engagierte eine wichtige Ergänzung im Arbeitsalltag. Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und ist ein Zeichen für Inklusion und Teilhabe. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns gerne: mitgehn@diakoniewerk.at

Folder Projekt Mitgehn - für Freiwillige
Folder Projekt Mitgehn - für Mitgeh-Wunsch

Mitgehn - Gemeinsam gegen Barrieren und Beschämung

Martin-Boos-Straße 4
4210 Gallneukirchen

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