Pflegegeld in Österreich: Falsche Informationen halten sich hartnäckig
- Analyse
Pflegestufen und Pflegegeld Neuerungen
Das Pflegegeld ist für Menschen mit Pflegebedarf eine große Hilfe, um ihren Alltag mit Pflege und Betreuung zu bewältigen. Es ist in 7 Stufen gegliedert, die nach dem zeitlichen Aufwand bzw. einem spezifischen Pflegebedarf berechnet werden.
Wichtige Neuerungen der letzten Jahre sind die lang geforderte Anpassung an die Inflation sowie die Möglichkeit, dass nun auch Pflegepersonen und nicht mehr nur Ärzt:innen Pflegegeld-Gutachten durchführen dürfen.
Pflegegeld neu denken: Notwendige Anpassungen für mehr Selbstständigkeit und Vorsorge.
Das Pflegegeld in Österreich gibt es seit über 30 Jahren. Nach dieser langen Zeit ist das System aber in die Jahre gekommen und bedarf einer kräftigen Verjüngungskur. Wesentlich wäre ein Umdenken seitens der Politik, damit Menschen mit dem Pflegegeld nicht nur verlorene Fähigkeiten ausgleichen, sondern ihre Selbständigkeit und Gesundheit möglichst gut erhalten können. Dafür müsste nicht nur erhoben werden, wieviel Unterstützung jemand braucht, sondern es müsste auch Geld für Vorsorge (z.B. Physiotherapie, Gedächtnistraining etc.) geben.
Pflegegeld: Falschinformationen erschweren den Zugang
Wichtig ist jedenfalls, dass der Zugang zum Pflegegeld einfach und niederschwellig gestaltet wird: durch einfache, korrekte Informationen und Beratung bei der Vorbereitung auf die "Begutachtung", bei der der Pflegeaufwand (in Stunden) erhoben wird. Daraus ergibt sich später die Pflegegeld-Stufe.
Hier sind einige Annahmen zusammengefasst und richtiggestellt, bzw auch mit wichtigen Hinweisen versehen. Diese Informationen können Ihnen auf dem Weg zum Pflegegeld-Gutachten helfen.
5 Häufige Fragen rund ums Pflegegeld:
Ja, auch wenn das Pflegegeld als Unterstützung definiert ist, die einen Teil der Pflegekosten abdecken soll, ist ein Zukauf von Leistungen keine Voraussetzung.
Bewertet wird lediglich das Ausmaß an Unterstützungs- und Pflegebedarf (in Stunden pro Monat). Egal, wie diese Unterstützung organisiert ist, steht Ihnen nach einem positiven Gutachten das Pflegegeld in der jeweiligen Stufe zu. Es wird nicht überprüft, wofür Sie das Pflegegeld ausgeben. Allerdings ist es sehr sinnvoll, mit dieser Zuwendung möglichst früh Entlastung und professionelle Unterstützung einzukaufen. So können Angehörige sich besser erholen und die Selbständigkeit der zu pflegenden Person länger gefördert werden.
Hilfreich ist, mit der betreffenden Person im Vorfeld zu besprechen, was bei der Begutachtung gefragt wird. Erklären Sie, dass es darum geht bei welchen Tätigkeiten im Alltag Hilfe nötig ist, auch wenn es nur eine Anleitung oder teilweise Unterstützung ist. Etwas nicht mehr selbständig zu schaffen, ist oft mit einem Gefühl der Verletzlichkeit oder Hilflosigkeit verbunden. Erklären Sie, dass aber genau dafür das Pflegegeld als Entlastung gedacht ist und von einer halben Million Menschen genutzt wird. Das Pflegegeld soll für ein möglichst selbständiges und würdevolles Leben sorgen, dafür stellt der Staat es zur Verfügung. Man muss sich nicht schämen, es zu beantragen.
Auch wenn alles sorgfältig besprochen wurde, kann es vorkommen, dass die Person ihren Hilfsbedarf nicht zugibt. Dann werden Einschränkungen heruntergespielt, Mängel vertuscht oder der Zustand beschönigt. Es liegt an den Gutachter:innen, die tatsächliche Situation realistisch einzuschätzen. Dazu können Sie schriftliche Aufzeichnungen vorlegen – führen Sie z.B. zwei Wochen vor dem Termin einen ganz genauen Kalender mit allen Hilfestellungen. Achten Sie auch darauf, mit der begutachtenden Person einzeln zu sprechen und Ihre Sicht auf den Hilfsbedarf zu erläutern.
Nein, das Pflegegeld ist dafür gedacht, zu einer guten Versorgung beizutragen. Es soll die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person unterstützen.
Wenn man damit z.B. Therapiestunden (Ergotherapie, Physiotherapie, Gedächtnistraining) zukauft, arbeitet man aktiv daran, länger selbständig zu bleiben. Somit kann man einen höheren Betreuungsaufwand hinauszögern. Und wenn durch externe Pflege die Angehörigen entlastet werden, leistet man einen Betrag für deren Wohlergehen. Auch das kann helfen, später höhere Pflegekosten zu vermeiden.
Pflegegeld zu beziehen kann also das Staatsbudget sogar schonen!
Nein: Die Fahrtüchtigkeit hat nichts mit dem Pflegegeld zu tun und wird von den Gutachter:innen nicht beurteilt. Sie geben ihre Informationen auch an keine anderen Stellen weiter.
Vielleicht ist aber das Pflegegeld gerade eine Möglichkeit, auf das schon sehr mühsame Autofahren zu verzichten und andere Fahrtmöglichkeiten zuzukaufen. Das kann auch Kaffeegeld für die Nachbarin sein, die einen mitnimmt.
Wer sich im Straßenverkehr nicht mehr wirklich fit fühlt, sollte jedenfalls nach Alternativen suchen. Immer mehr Gemeinden bieten auch ehrenamtliche Fahrtendienste an.
Ja, in manchen Fällen gibt es einen Zuschlag. Bei einer „schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung – insbesondere einer demenziellen Erkrankung“, gibt es eine Erschwerniszuschlag-Pauschale von 45 Stunden pro Monat.
Aus der Praxis wissen wir, dass es nicht ganz einfach ist, diesen Zuschlag auch zu erhalten. Die Zusatzbelastungen müssen genau und nachvollziehbar geschildert werden. Eine Demenzdiagnose oder Hinweise auf Vergesslichkeit reichen nicht aus.
Der Zuschlag gilt für sogenannte „pflegeerschwerende Faktoren“, die eine „schwere Verhaltensstörung“ zur Folge haben. Um diese auch gut beschreiben und belegen zu können, sollten Sie sich unbedingt von Expert:innen beraten lassen. Diese wissen, welche Umstände, welche Situationen und Handlungen hier berücksichtigt werden.
Aufzeichnungen helfen bei der Begutachtung
Eine wichtige Empfehlung: Machen Sie sich über 2-3 Wochen vor dem Begutachtungstermin möglichst viele Aufzeichnungen. Führen Sie einen ganz genauen Kalender darüber, welche Aufgaben und welche Beaufsichtigung die Person im Alltag benötigt. Diese ausführlichen Aufzeichnungen helfen bei der Begutachtung, und wenn Sie von Ihrem Alltag mit der zu betreuenden Person erzählen, dass Sie auch nichts Wichtiges vergessen.
Für manche Tätigkeiten sind fixe Stunden pro Monat vorgesehen – wenn Sie durch Aufzeichnungen belegen können, dass der tatsächliche Aufwand höher ist, müssen diese Informationen im Gutachten berücksichtig werden
Wir empfehlen:
Machen Sie vor der Antragstellung ein Vorbereitungsgespräch mit einer Pflegeberater:in oder Community Nurse. So kennen Sie vorab schon die „Logik“ des Verfahrens und können die Situation auch mit der richtigen Formulierung schildern.
Mehr rechtliche Details finden Sie hier: https://pflege.gv.at/pflegegeld.
Sie haben noch Fragen zu Pflegegeld?
Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu diesem Thema finden Sie hier
Mehr zum ThemaAutor:innen
Mag.a Petra Rösler
Grundlagen & AdvocacySozialexpertin Alter & Pflege und Nachhaltigkeit