Hilfe bei Entscheidungen, wenn man es selbst nicht kann.

Kunstwerkstatt Medien, Erwachsenenvertretung gezeichnet von Sven Posch
© Diakoniewerk

Erwachsenen-Vertretungen unterstützen:
• Menschen, die krank sind,
• Menschen, die einen Unfall hatten,
• Menschen mit Behinderung oder
• Menschen im Alter.

Erwachsenen-Vertretungen unterstützen bei
• Geld-Angelegenheiten,
• Behörden-Angelegenheiten oder
• medizinischen Angelegenheiten.

Eine Erwachsenen-Vertretung kann
• ein Familien-Mitglied,
• ein selbst ausgesuchter Mensch,
• ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin
von einem Erwachsenen-Schutz-Verein oder
• ein vom Gericht bestimmter Mensch sein.

Was ist der Unterschied zwischen
Sachwalterschaft und Erwachsenen-Vertretung?

Früher: Sachwalterschaft
• Das Gericht bestimmt einen Sachwalter.
• Der Sachwalter trifft Entscheidungen.
• Die betroffene Person konnte nicht mitreden.
• Wenig Selbstbestimmung.
• Viele Personen fanden das ungerecht.

Heute: Erwachsenen-Vertretung
• Die Person sucht sich selbst eine Vertretung aus oder das Gericht bestimmt jemanden.
• Eine Erwachsenen-Vertretung hilft nur dort, wo Hilfe wirklich nötig ist.
• Die Person soll so viel wie möglich mitentscheiden.
• So viel Selbstbestimmung wie möglich.
• Die Vertretung hat Wunsch-Erfüllungs-Pflicht.
Das heißt:
Die Wünsche von der betroffenen Person zu erfüllen.

Es gibt 4 Arten von Erwachsenen-Vertretungen

1. Die Vorsorge-Vollmacht

Eine gesunde Person kann selbst bestimmen,
wer später für sie entscheiden darf.
Die Vertretung beginnt erst, wenn die Person nicht
mehr selbst entscheiden kann.
Die Vorsorge-Vollmacht bekommst du
beim Notar oder bei der Notarin.
Notare und Notarinnen kennen sich gut
mit Rechten und Gesetzen aus.

Wusstest du?
Ein Notar kostet viel Geld.
Wenn eine Person verheiratet ist, ist der Ehe-Partner
nicht automatisch die Erwachsenen-Vertretung.
2. Die gewählte Erwachsenen-Vertretung

Eine Person kann noch selbst entscheiden.
Die Person wählt jemanden als Vertreterin oder Vertreter.
Die Vereinbarung muss schriftlich sein.
Eine Notarin, ein Notar oder ein Erwachsenen-Schutz-Verein helfen dabei.

3. Die gesetzliche Erwachsenen-Vertretung

Wenn keine Vorsorge-Vollmacht oder gewählte Vertretung besteht.
Nahe Angehörige können automatisch vertreten.
Angehörige sind zum Beispiel: Eltern, Kinder und Ehepartner.

4. Die gerichtliche Erwachsenen-Vertretung

Wenn eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Wenn eine Person niemanden hat, der die Person vertreten kann,
bestimmt das Gericht eine Vertretung.

Wusstest du?
Wenn eine Person mit ihrer Erwachsenen-Vertretung nicht
zufrieden ist, kann sie sich jederzeit an das Gericht wenden.
Was ist ein Erwachsenen-Schutz-Verein?

Ein Erwachsenen-Schutz-Verein hilft erwachsenen Menschen.
Du bist erwachsen, wenn du 18 Jahre oder älter bist.
Beim Erwachsenen-Schutz-Verein kannst du dich beraten lassen.
Zum Beispiel, wenn es um Geld, Wohnung, Gesundheit
oder Briefe von Ämtern geht.

Das VertretungsNetz ist ein Erwachsenen-Schutz-Verein.
Beim VertretungsNetz kannst du dich beraten lassen.

Hier geht's zum VertretungsNetz!

Artikel erschienen in Ausgabe 2025-03

geschrieben von
Daniela und Kathi