Was bedeuten eigentlich die Wörter Exklusion, Integration und Inklusion?

Kunstwerkstatt Medien, Symbol Inklusion
Symbol Inklusion / © Diakoniewerk

Erklärt am Beispiel von Zelt-Fest-Toiletten. 

Exklusion bedeutet, dass Menschen ausgeschlossen werden und 
nicht die Möglichkeit auf Teilhabe am Leben bekommen. 
Exklusion ist ein enger Klo-Wagen, den ich als  
Rollstuhl-Fahrer nur über eine Treppe erreichen kann. 

Integration bedeutet, dass sich Menschen, 
um Teil einer Gruppe zu werden, erst an die Gruppe 
anpassen müssen. 
Integration ist, wenn ich als Rollstuhl-Fahrer zwar 
über eine Rampe in den Wagen komme, 
die Toilette dann aber nicht gut nutzen kann, 
weil sie nicht rollstuhl-gerecht ist. 

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch mit
seinen Stärken und Schwächen geschätzt wird und
ein gleichwertiger Teil einer Gruppe ist. 
Inklusion ist, wenn Toiletten auf Zelt-Festen so gebaut sind,
dass sie möglichst alle benutzen können. 

Integration bedeutet nicht Inklusion. 

Inklusion und Integration werden immer wieder als dasselbe Wort verwendet. 
Aber warum eigentlich? 

Österreich hat 2008 die 
UN-Behindertenrechts-Konvention unterschrieben. 
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist eine Vereinbarung
über die Grund-Rechte von Menschen mit Behinderungen. 
Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache geschrieben und 
musste erst in die deutsche Sprache übersetzt werden. 
In dieser Übersetzung wurde das Wort 
Inklusion mit Integration übersetzt. 

Dieser Fehler führte zu Unzufriedenheit bei 
den Betroffenen. 
Bis heute werden diese Wörter 
deshalb verwechselt. 
Das lässt sich nur durch Aufklärung vermeiden. 

Artikel erschienen in Ausgabe 2025-01

geschrieben von Matthias
unterstützt von Michael

Kunstwerkstatt Medien, Portrait von Matthias Fröschl
Matthias Fröschl / © Diakoniewerk

Ich bin Fuß-Gänger. 

Ich bin Matthias und 36 Jahre jung. 
Ich bin vermutlich nicht das, was man sich unter einem Fuß-Gänger vorstellt. 
Das heißt, wenns ums Laufen geht, 
fahre ich meistens. 
In Österreich gibt es viele Gesetze und Regeln. 
Laut einem dieser Gesetze bin ich ein Fuß-Gänger. 
Ich bin Fuß-Gänger, weil mein Rollstuhl kein Fahrzeug ist. 

Darum bin ich gerne Fuß-Gänger 

In den Augen des Gesetzes bin ich ein Mensch wie jeder andere. 
Das Gesetz macht zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen keine Unterschiede. 
Das bedeutet auch, dass ich auf Gehsteigen und 
in Fuß-Gänger-Zonen fahren darf. 
Ich könnte auch Alkohol trinken und dann mit dem Rollstuhl fahren. 
Du darfst ja auch betrunken vom Wirt nach Hause wanken. 

Als Fuß-Gänger bin ich also mittendrin anstatt nur dabei.