Oft braucht es die Motivation von außen, damit junge Menschen mit Essstörungen bereit sind, eine intensivere Therapie in Anspruch zu nehmen. Als Zuweisende können Sie Betroffene motivieren und informieren. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen. 

Voraussetzungen für die Aufnahme    

Eine Aufnahme junger Menschen erfolgt vorwiegend mit  

  • typischer oder atypischer Anorexia nervosa (ICD-10: F50.0/F50.1) und  
  • typischer oder atypischer Bulimia nervosa (ICD-10: F50.2/F50.3).  

Die Altersgrenze bei der Aufnahme liegt bei mindestens 12 Jahren. Im Auftrag der Landes OÖ, Abteilung Soziales, gibt es nach oben hin keine festgelegte Altersgrenze. Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine Aufnahme bis ins junge Erwachsenenalter in diesem Setting sinnvoll und gelingend erscheint.  

  • adäquate physische und psychische Stabilität  
  • erfolgte Untersuchung und Überprüfung bzw. Therapie der vitalen Lebensgrundlagen   
  • nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer psychosomatischen Klinik 
  • bei entsprechenden Voraussetzungen auch direkt über eine:n Fachärzt:in.  
  • auch auf Eigeninitiative der Patient:innen und ohne vorhergehendem stationären Aufenthalt.  
Infobroschüre für Zuweisende

Essstörungen behandeln in den Wohngruppen Kaya