Gegen jede Integration: Wiens Kürzungspolitik schadet jungen geflüchteten Menschen

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02. März 2026
Vielen jungen Geflüchteten in Wien drohen drastische Kürzungen ihrer Mindestsicherung. Unter anderem dann, wenn sie sich um Integrationsmaßnahmen bemühen.

Zum Jahr 2026 hat sich nicht nur die Situation für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz in Wien erheblich verschlechtert. Geflüchteten Erwachsenen unter 25 Jahren drohen ebenfalls drastische Kürzungen im Rahmen der Mindestsicherung.

Das betrifft die jungen Menschen fatalerweise genau dann, wenn sie sich um Fortbildungen bemühen oder in oft prekären Wohngemeinschaften leben. Die komplizierte Orientierungsphase in einem fremden Land wird ihnen so noch weiter erschwert. 

Eine schwere Ankunft in Wien

Im Februar folgt der Schock: Adil erfährt, dass er nicht den vollen Richtsatz der Mindestsicherung erhalten wird, sondern nur die Hälfte. Wie soll er von knapp 615 Euro monatlich leben?

Adil ist alleine in Wien. Mit 19 Jahren war er aus Syrien nach Österreich geflüchtet. Zuerst entwickelte sich alles gut: Er bekam Asyl und hatte in der Folge Anspruch auf Mindestsicherung. Ebenso konnte er, vermittelt über das AMS, das Jugendcollege der Stadt Wien besuchen. Er ist motiviert zu lernen und will seinen Pflichtschulabschluss nachholen.

Später möchte Adil in Österreich einen festen Job ausüben und eine eigene Wohnung beziehen. Noch wohnt er aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage zusammen mit anderen Menschen, die sein Schicksal teilen, in einer überfüllten kleinen Wohnung.

Im Februar folgt der Schock: Adil erfährt, dass er nicht wie bisher den vollen Richtsatz der Mindestsicherung erhalten wird, also knapp 1230 Euro, sondern nur die Hälfte. Wie soll er von knapp 615 Euro monatlich leben, also davon Miete, Energiekosten, Lebensmittel und Weiteres zahlen? Und warum die Kürzung?

Wer sich integrieren will, bekommt weniger Geld 

Die Gesetzesänderung vom 1. Jänner kommt überraschend. Bis 2018 erhielten alle jungen erwachsenen Geflüchteten unter 25 Jahren noch denselben Richtsatz wie andere erwachsene Personen. Von 2018-2026 mussten sie an einer Kursmaßnahme teilnehmen, um den Maximalbetrag der Mindestsicherung zu erhalten.

Seit dem 1. Jänner 2026 führt die Teilnahme an einer vom AMS oder ÖIF vermittelten Kursmaßnahme nun paradoxerweise zum Abzug. Vom Richtsatz bleiben dann nur noch 75 Prozent (knapp 922 Euro).

Den vollen Satz erhalten nur jene junge Erwachsene unter 25, die vor ihrem 18. Geburtstag eine reguläre Schule begonnen haben oder über der Geringfügigkeitsgrenze erwerbstätig sind und ihr Einkommen auf den Richtsatz der Mindestsicherung aufstocken wollen. Viele junge Erwachsene mit Fluchterfahrung können diese Bildungsvoraussetzung aber nicht erfüllen. Oft konnten sie ihre Kindheit und Jugend nicht in einem stabilen Land mit funktionierendem Bildungssystem verbringen und haben deshalb keine normierte Biografie, wie sie hier gefordert wird.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und leben die jungen Erwachsenen noch dazu in einer (erzwungenen) „Wohngemeinschaft“, bleiben sogar nur noch 50 Prozent des Richtsatzes (knapp 615 Euro). Diese Unterbringungen sind für Menschen wie Adil, die strukturell auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und nicht über die Mittel für Kautionen oder Genossenschaftsanteile verfügen, aber oft die einzige Möglichkeit, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu finden.

Wer prekär wohnt, leidet zusätzlich unter Kürzungen

Adil würde selbst gerne anders leben. In der lauten WG fällt es ihm schwer, sich beim Lernen zu konzentrieren. Ständig ist Streit, weil Küche und Badezimmer zur selben Zeit von allen genutzt werden.

Eine Einzelwohnung auf dem Privatmarkt ist für den jungen Syrer mit wenig Einkommen nicht leistbar. Die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung erfüllt er noch nicht. Niederschwellige Angebote wie Notquartiere und Chancenhäuser sind nur eine kurzfristige Lösung und überfüllt.

Adil würde selbst gerne anders leben. In der lauten Wohnung mit sieben Mitbewohner*innen fällt es ihm schwer, sich beim Lernen zu konzentrieren. Ständig ist Streit, weil Küche und Badezimmer zur selben Zeit von allen genutzt werden.

Frauen mit Kindern und queere Geflüchtete sind besonders bedroht

Als Adil mit einer Freundin spricht, hört er Ähnliches: Auch Ayan (20) fühlt sich in ihrer überfüllten „Wohngemeinschaft“ unwohl. Der alltägliche Stress und die nun hinzukommende Kürzung der Mindestsicherung sind so belastend, dass Ayan sich sogar überlegt, zum gewalttätigen Vater ihres Kindes zurückzukehren. Der hat eine eigene Wohnung und verspricht so immerhin materielle Sicherheit für sie und das Kind.

Auch Djamal (24) macht sich Sorgen. Er weiß, wie stressig das Leben in solchen Massen-WGs ist. Noch dazu leidet er darunter, dass er seine Homosexualität bisher geheim gehalten hat. Ein Outing kann zu zusätzlichen Herausforderungen führen. Dabei hat Djamal schon genug Unsicherheiten wegen seiner finanziellen Zukunft. Auch für ihn droht aufgrund der Kürzungen ein Leben weit unterhalb der Armutsgrenze.

Die Gesetzesänderung diskriminiert junge Geflüchtete auf mehrfache Art

Geflüchtete Jugendliche unter 25 Jahren sind dreifach diskriminiert: aufgrund ihres Alters, ihrer Bildungsbiografie und ihrer finanziellen Situation und dem damit verbundenen schwierigen Zugang zum Wohnungsmarkt.

Marion Hackl, Einrichtungsleitung KARIBU

Marion Hackl ist Leiterin von KARIBU, einer Einrichtung für wohnungslose junge Geflüchtete des Diakonie Flüchtlingsdienstes in Wien. Sie kennt viele junge Erwachsene wie Adil, Ayan und Djamal und kritisiert die neue Regelung, dass junge Geflüchtete vor dem 18. Lebensjahr schon eine reguläre Schulausbildung begonnen haben müssen, damit sie den Richtsatz ausgezahlt bekommen: „Jugendliche oder junge Erwachsene, die nach Österreich flüchten, haben oft nicht die Möglichkeit, im regulären Bildungssystem Fuß zu fassen."

Unverständlich sind für die Sozialpädagogin auch die finanziellen Sanktionen gegenüber der Wohnsituation, aber auch den Fortbildungsmaßnahmen, ob es sich dabei um einen Deutschkurs oder einen Pflichtschulabschlusskurs handelt. Einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt wird so entgegengewirkt. Es drohen Arbeitslosigkeit und eine Abhängigkeit vom Sozialsystem.

„Geflüchtete Erwachsene unter 25 Jahren sind dreifach diskriminiert", schließt Hackl, „aufgrund ihres Alters, ihrer Bildungsbiografie und ihrer finanziellen Situation und dem damit verbundenen schwierigen Zugang zum Wohnungsmarkt."

Ob die Gesetzesänderung vom 1. Jänner das bezwecken wollte? Was sie schon heute bewirkt ist eine enorme Belastung für Menschen wie Adil, Ayan und Djamal, die nach einer gefährlichen Flucht nun weiter um ein würdiges Leben kämpfen müssen.

Karibu Integrationsarbeit / Wohngemeinschaft
Wien