Die Stadt Wien sowie das Land Tirol haben angekündigt, subsidiär Schutzberechtigte künftig von der Mindestsicherung auszuschließen. Wir kritisieren das scharf. Denn dieses Vorgehen stößt nicht nur viele Betroffene in eine existenzielle Notlage, sondern macht auch jahrelange Integrationserfolge zunichte.
Wer ist betroffen?
Geflüchtete, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt aber nicht in ihre Heimat zurückkönnen, dürfen auf befristete Zeit in Österreich leben. Sie gelten als subsidiär schutzberechtigt.
Viele subsidiär Schutzberechtigte leben schon seit einiger Zeit in Österreich und sind Teil unserer Gesellschaft. Unter den Personen mit subsidiärem Schutzstatus gibt es besonders viele chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und viele Minderjährige.
Wo wird gekürzt?
In Wien und Tirol können subsidiär Schutzberechtigte neben der Grundversorgung auch eine Mindestsicherung beziehen. Damit können Schutzberechtigte mit wenig Einkommen ihren Lebensunterhalt decken, worunter vor allem die Mieten fallen. Der Zugang zur Mindestsicherung ist für sie ein entscheidender Baustein auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben – hin zu Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe.
Zum 1. Jänner 2026 sollen in Wien und Tirol subsidiär Schutzberechtigte nun von der Mindestsicherung ausgeschlossen werden. Allein in Wien droht rund 10.000 Menschen eine existentielle Notlage.
Auf dieser Seite informieren wir anhand eines Infobereichs und einzelnen Fallbeispielen über mögliche Folgen dieser fatalen Kürzungspolitik.
Auf Instagram und Facebook erzählen wir anhand kleiner Geschichten, was das für die Lebensrealität einzelner Menschen bedeuten kann.
Auswirkungen
Ohne Mindestsicherung ist ein eigener Wohnraum nicht leistbar. Der Entzug der Mindestsicherung wird für die Betroffenen im ersten Schritt daher bedeuten, dass sie ihre Mieten nicht mehr bezahlen können.
Aufgrund des plötzlichen Eintretens der Kürzungsmaßnahmen ist eine rechtzeitige Kündigung innerhalb der dreimonatigen Frist nicht mehr möglich. Subsidiär Schutzberechtigte werden damit in die Verschuldung getrieben. Die Konsequenzen sind Delogierungsverfahren und anschließende Wohnungslosigkeit.
Subsidiär Schutzberechtigte gehören nicht zur Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe, wenn sie Grundversorgungsanspruch haben. Quartiersplätze werden zurzeit sogar abgebaut und stehen deshalb nicht zur Verfügung.
Die Streichung der Mindestsicherung bedeutet für viele subsidiär Schutzberechtigte den Verlust von Zukunftsperspektiven. Gerade im Bereich von Arbeit und Fortbildung sind die Folgen vielfältig und fatal.
Wer zum Beispiel unterhalb der Armutsgrenze, aber noch oberhalb der Grundversorgungsgrenze verdient (sogenannte Aufstocker:innen), verliert Anspruch auf eine Unterkunft. Und wer eine Schulung über den AMS besucht, kann nun keine Leistungen mehr im Umfang der Mindestsicherung erhalten. Auch verliert man bei Teilnahme an einer AMS-Maßnahme den Anspruch auf einen Quartiersplatz. Wohnungen sind ohne Mindestsicherung aber auch nicht mehr leistbar. Fortbildung kann demnach zu Obdachlosigkeit führen.
Subsidiär Schutzberechtigte leben oft schon viele Jahre in Österreich und sind Teil unserer Gesellschaft. Der Zugang zur Sozialhilfe war für sie ein entscheidender Baustein auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben – hin zu Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe.
Für subsidiär Schutzberechtigte wird es in Zukunft sehr viel schwieriger werden, selbsterhaltungsfähig zu werden: wenn sie noch in einem Quartier wohnen und eine Arbeit annehmen, müssen sie aufgrund des Einkommens das Quartier umgehend verlassen, ohne aber bereits eine Wohnung zu haben. Das wird es für die meisten unmöglich machen, eine Stelle anzunehmen.
„Dieser Beschluss zerstört, was mühsam aufgebaut wurde – menschlich, sozial und wirtschaftlich. Wer Integration ernst nimmt, darf sie nicht durch gesetzliche Hürden verunmöglichen“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser.
Betroffene Gruppen
Subsidiär Schutzberechtigte, die eine Arbeit haben, bei der sie unter der Armutsgrenze verdienen, werden am härtesten von der Streichung der Mindestsicherung getroffen. Sofern sie nämlich über der Grundversorgungsgrenze verdienen, haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Unterkunft. Sie werden sich ihre Wohnung oder WG also nicht mehr leisten können. Viele von ihnen werden schlussendlich ihre Arbeit aufgeben müssen, um wieder Anspruch auf Grundversorgung und somit einen Quartiersplatz zu haben.
Die Lehrlingsentschädigung ist im 1. bis 3. Lehrjahr unter der Höhe der Mindestsicherung, aber über der Höhe der Grundversorgung. Subsidiär Schutzberechtigte können daher in Zukunft keine Lehre mehr machen, da sie damit den Anspruch auf einen Quartiersplatz verlieren. Gleichzeitig erhalten sie nicht genug Geld , um sich eine Wohnung oder einen WG-Platz leisten zu können (im 1. Lehrjahr erhalten sie 767 EUR). Bereits in Lehre befindliche subsidiär Schutzberechtigte werden die Lehre in vielen Fällen aufgeben müssen, um entweder wieder Anspruch auf einen Quartiersplatz zu haben oder eine Hilfskraftstelle anzunehmen, um genug Geld zu verdienen. Währenddessen klagt der gesamte Arbeitsmarkt über fehlende Fachkräfte.
Es gibt unter den subsidiär Schutzberechtigten sehr viele Personen, die nicht arbeitsfähig sind oder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Darunter sind alleinerziehende Personen mit minderjährigen Kindern, die Betreuungspflichten haben sowie psychisch oder physisch Kranke. Verlieren diese Menschen aufgrund der Streichung der Mindestsicherung ihre Wohnung, stehen sie vor besonderen Herausforderungen. Da Quartiersplätze aktuell eher abgebaut werden, entfällt diese Option. Es droht die Obdachlosigkeit. Um dem entgegenzuwirken, bräuchte es hunderte zusätzliche Plätze für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Subsidiär Schutzberechtigte, die bereits älter als 65 Jahre sind, können sich nicht mehr arbeitssuchend melden und werden auch keine Arbeit finden. Bis dato konnten sie mithilfe der Dauerleistung aus der Mindestsicherung dennoch ein recht selbstständiges Leben führen. Mit der bloßen Grundsicherung werden sie sich ihre Wohnungen jedoch nicht mehr leisten können. Unklar ist, ob diesen Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf dann ein entsprechender, auch barrierefreier Quartiersplatz zur Verfügung gestellt wird. Eine weitere Option wäre die Unterbringung in einem Senior*innenheim, wobei auch diese dann im Rahmen der Grundversorgung finanziert werden muss.