Rechtsberatung und gesetzliche Vertretung im Asylverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge um ein im Sinne des Kindeswohles faires Verfahren gewährleisten zu können. 

Unser Angebot

  • Aufklärung über das Asylverfahren und Perspektivenabklärung 
  • Vor- und Nachbereitungsgespräche zu Einvernahmen am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 
  • Begleitungen zur Einvernahme am BFA 
  • Verfassen von Stellungnahmen, Stellen von Beweisanträgen, Vorlegen und Unterstützung bei der Beschaffung von Beweismitteln 
  • Erklärung von Bescheiden für die Kinder und Jugendlichen und Erörterung der Konsequenzen 
  • Beschwerdeführung 
  • Vor- und Nachbereitungsgespräche zur Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht 
  • Begleitung zur Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht 
  • Hilfestellung bei der Suche von Familienangehörigen 

UMF können ohne Terminvereinbarung und anlassunabhängig mit Fragen an ihre gesetzliche Vertretung herantreten. Die Rechtsvertretung ist für UMF werktags immer telefonisch erreichbar. 

Wir übersetzen die Bescheide in eine Sprache, die für Kinder und Jugendlichen verständlich ist und erklären ihnen die Konsequenzen und ihre Möglichkeiten. 

Michael Kerber, Leiter Gesetzliche Vertretung UMF Vorarlberg

Die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird auch für das Burgenland (Unabhängige Rechtsberatung Wien(LINK)) und Salzburg (Unabhängige Rechtsberatung Salzburg(LINK)), sowie auf weitere Anfrage aus anderen Bundesländern übernommen. 

Beratungsstellen mit Unterstützungsangebot für UMF

Gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Vorarlberg

Rosenstraße 8a
6850 Dornbirn
Die Gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Vorarlberg wird gefördert vom Land Vorarlberg