Die unabhängige Beratung in Traiskirchen bietet kostenlose rechtliche Beratung für geflüchtete Menschen im asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren vor und nach dem Beschwerdeverfahren, im Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren (NAG) sowie im (verwaltungs-)strafrechtlichen Verfahren.
Kostenlose Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete Menschen
Gemeinsam mit den Klient:innen analysieren wir die Problemlagen und erarbeiten Lösungsstrategien. Die Beratung umfasst eine möglichst umfassende Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten und deren Konsequenzen, sodass Klient:innen eine informierte Entscheidung über die weitere Vorgehensweise treffen können.
Wir bieten:
Rechtliche Anfragen aller Art rund um das Aufenthalts- und Bleiberecht sowie zu verwaltungs-(strafrechtlichen) Fragestellungen
Dies betrifft vor allem Einvernahmen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), insbesondere aber auch in Aberkennungs- oder Folgeantragsverfahren.
Wir klären in der Beratung, ob es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen. Nach negativen Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts wird Hilfestellung bei der Einbringung von Verfahrenshilfeanträgen an die Höchstgerichte geleistet. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Asylanwält:innen.
Darunter fallen Aufenthalt nach §55 und § 56 AsylG („Bleiberecht“) sowie alle Titel nach NAG.
Dies beinhaltet den Umstieg nach dem Asylgesetz auf Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Dies beinhaltet auch Hilfestellung beim Verfassen von Rechtsmitteln und der Stellung von Verfahrenshilfeanträgen.
Öffnungszeiten
Dienstag
09:00 - 12:00
Donnerstag
09:00 - 12:00
Unabhängige Beratung Traiskirchen
2514 Traiskirchen
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