Wie sich das Diakonie Zentrum Spattstraße für Kinderschutz und die Prävention von Missbrauch und Gewalt einsetzt.

Kinderschutz geht uns alle an.

  • Was können wir tun, um Kinder und Jugendliche, die von uns betreut werden, bestmöglich zu schützen?
  • Wie können wir insbesondere Missbrauch und Gewalt in unserer Einrichtung verhindern?
  • Wie können wir die Einhaltung von Kinderrechten gewährleisten?

Die Kinderschutzrichtlinie gibt Antworten auf Fragen zum Thema Kinderschutz. 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gehören zu jenen Personengruppen, denen besonderer Schutz vor Missbrauch und Gewalt gebührt. Das Thema Kinderschutz erfordert hohe Sensibilität und Achtsamkeit in unserem Wirkungsfeld.

Für uns als Träger diakonischer Arbeit gibt es seit 2022 eine verpflichtende Kinderschutzrichtlinie, welche für alle hauptamtlichen und freiwilligen Mitarbeiter:innen gültig ist. Die Kinderschutzrichtlinie schafft nach außen und innen Klarheit und dient der Qualitätssicherung in unserer Organisation.

Im Zentrum der Kinderschutzrichtlinie stehen

  • Sicherheit
  • Aufmerksamkeit 
  • Respekt und
  • Wertschätzung im täglichen Umgang miteinander.

Bei Gewalt und Missbrauch gibt es klar definierte Verfahrensregeln.

Alle Informationen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen finden Sie in der Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich.

Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich

Das Diakonie Zentrum Spattstraße als Betreiber von Sozialpädagogischen Wohngruppen, Krabbelstuben- und Hortgruppen sowie einer Vielzahl mobiler Angebote verpflichtet sich in seinem Handeln der Kinderschutz Rahmen-Richtlinie der Diakonie Österreich. Organisationsinterne Abläufe bei Krisen oder Auffälligkeiten sind zum Schutz aller Beteiligten klar festgelegt. 

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Sie haben Fragen zum Thema Kinderschutz?

Mag.a Irene Lindorfer
Kinderschutzbeauftragte Diakonie Zentrum Spattstraße / Qualitäts- & Kompetenzmanagement