Aber ist es auch fair zu den Staaten, wo die meisten Flüchtlinge ankommen? 
Und bringt es raschen Schutz für die Geflüchteten, die in die EU kommen? 

Der Europäische Asyl- und Migrationspakt (GEAS) bringt seit Juni 2026 große Veränderungen für den Umgang mit Schutzsuchenden in Europa. Auch in Österreich werden diese neuen Regeln umgesetzt. 
Viele dieser Änderungen betreffen grundlegende Rechte von Menschen auf der Flucht und den Zugang zu fairen Asylverfahren. 

Was ist GEAS? 

GEAS steht für das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“. Ziel war und ist es, Asylverfahren in der EU einheitlicher zu gestalten. In der Praxis bedeutet die Reform aber vor allem strengere Regeln, schnellere Verfahren und mehr Kontrolle an den Außengrenzen der EU. Die Reform bringt damit vor allem eines: eine Verschiebung – weg vom Schutz für Flüchtlinge, hin zu mehr Abschottung.

Deutlicher Rückschritt für den Flüchtlingsschutz

So dringend eine Vereinheitlichung des Flüchtlingsschutzes in Europa geboten wäre: GEAS ist ein deutlicher Rückschritt für den Flüchtlingsschutz in Europa. 
Statt faire Verfahren und sichere Zugangswege zu stärken, stehen Abschreckung und Kontrolle im Vordergrund.

Ein Beispiel: Eine Familie flieht vor Krieg und erreicht Europa.

Statt eines regulären Asylverfahrens könnte sie künftig in ein schnelles Grenzverfahren kommen, dort festgehalten werden und im schlimmsten Fall in ein Drittland abgeschoben werden – ohne umfassende Prüfung ihrer Fluchtgründe. Schutzsuchende brauchen faire Verfahren, Rechtssicherheit und menschenwürdige Bedingungen. Die aktuellen Entwicklungen werfen die Frage auf, ob Europa diesen Anspruch weiterhin erfüllt.

Europa gibt Verantwortung für Schutzsuchende immer mehr an Länder außerhalb der EU ab

Ein zentrales Element der Reform ist die sogenannte „Externalisierung“. Das bedeutet, dass Verantwortung für Schutzsuchende zunehmend an Länder außerhalb der EU ausgelagert wird. Asylverfahren können künftig in sogenannten „sicheren Drittstaaten“ stattfinden. Diese Länder müssen aber nicht mehr die gleichen Schutzstandards erfüllen wie bisher; oft ist nicht sichergestellt, dass dort faire Verfahren oder ausreichender Schutz gewährleistet sind. Gleichzeitig wird es leichter, Menschen nach einem negativen Asylbescheid abzuschieben. Geplant sind auch spezielle Rückkehrzentren außerhalb der EU.

Nach der Ankunft in Europa: Strenge Verfahren und wenig Rechte

Neu sind auch sogenannte Screening-Verfahren direkt nach der Ankunft. Das heißt, 

  • es werden Identität und Daten überprüft; 
  • Menschen können in dieser Zeit unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden – ohne klaren Rechtsschutz.

An den Außengrenzen oder an Flughäfen kann es zu längeren Festhaltungen kommen. Durch die rechtliche „Fiktion der Nicht-Einreise“ gelten Betroffene dabei formal als „nicht eingereist“, obwohl sie sich bereits in der EU befinden. Dadurch haben sie eingeschränkte Rechte. Grundlegende Prinzipien des internationalen Flüchtlingsschutzes wie u.a. der Schutz vor Zurückweisung (Non-Refoulement) sind dadurch in Gefahr.

Österreich geht strenger vor als andere EU-Länder. Insbesondere bei der Familienzusammenführung

Österreich setzt manche der neuen EU-Regeln strenger als vorgeschrieben um. Ein besonders umstrittener Punkt ist die geplante Einschränkung der Familienzusammenführung.

Künftig soll es dafür eine jährliche Quote geben. Das bedeutet: Selbst, wenn eine Person Schutz in Österreich erhält, können Familienmitglieder nicht automatisch nachkommen.

Diese geplante Quotierung der Familienzusammenführung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit vor europäischen Gerichten keinen Bestand haben und als unions- und menschenrechtswidrig aufgehoben werden. Ein bewusst rechtswidrig beschlossenes Gesetz untergräbt zudem das Vertrauen in demokratische Institutionen und schwächt den Rechtsstaat.

Einstweilen bedeutet das für die Betroffenen aber lange Trennung von ihren engsten Angehörigen, Unsicherheit und große psychische Belastung.

Was früher die Dublin-Verordnung war, ist jetzt die sogenannte „AMM-Verordnung“

Die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO) ist die Nachfolgeregelung zur bisherigen Dublin-Verordnung. Sie legt fest, welcher EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – also in welchem Land ein Asylverfahren geführt wird.

Die AMM-Verordnung verschärft die Unsicherheit für die Betroffenen

Während die AMM-VO auf den ersten Blick wie eine technische Neuordnung des Zuständigkeitssystems wirkt, verschärft sie in der Praxis Unsicherheit und Belastungen massiv.

Was ändert sich konkret?

  1.  Lange Wartezeit
    Mit der AMM-VO wird es dazu kommen, dass Menschen bis zu drei Jahre warten müssen, bevor ihr Schutzbegehren überhaupt inhaltlich geprüft wird. In dieser Zeit befinden sie sich in einem Zustand dauernder Vorläufigkeit: ohne klaren Aufenthaltsstatus, oft mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und nur sehr begrenztem Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung. Diese jahrelange Unsicherheit trifft besonders vulnerable Personen – etwa Familien mit Kindern, Kranke oder Traumatisierte – und verhindert, dass sie zur Ruhe kommen, ankommen und Perspektiven entwickeln können.
     
  2. Mehrbelastung der Staaten an den Außengrenzen
    Gleichzeitig führt die AMM-Verordnung zu einer unfairen Mehrbelastung der Staaten an den Außengrenzen der EU. Eine echte solidarische Verteilung innerhalb der EU bleibt aus. Länder wie Griechenland, Italien oder Spanien tragen weiterhin die Hauptverantwortung, weil sie die meisten Ankünfte registrieren und die Menschen über lange Zeit versorgen müssen. Unter diesen Bedingungen ist die Bereitschaft dieser Staaten, weiter zu kooperieren, mehr als fraglich.
     
  3. Auswirkung für die Menschen: Unsicherheit und Mehrbelastung
    Für geflüchtete Menschen bedeutet das: Sie bleiben sprichwörtlich auf der Strecke.
  • Im ersten EU-Staat finden sie oft keinen wirksamen Schutz, weil Verfahren blockiert oder verzögert werden.
  • Wenn sie weiterziehen, geraten sie in ein kompliziertes Zuständigkeitssystem, das sie über Jahre in rechtlicher und existenzieller Unsicherheit hält.
  • Anstatt Schutz und Ankommen zu ermöglichen, verlängert die AMM-Verordnung Unsicherheit – mit gravierenden Folgen für Menschenwürde, Gesundheit und Integration.