Vorschlag zum Lückenschluss: Anbindung der Krankenversicherung an den Kindergarten- bzw. Schulbesuch.
„Gemäß des Bundesverfassungsgesetz Kinderrechte besteht ein Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung des Kindes. Der effektive und diskriminierungsfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung ist dafür ein wichtiger Faktor“. Caritas, Diakonie, Kinder-& Jugendanwaltschaft und Liga für Kinder- & Jugendgesundheit haben einen Vorschlag ausgearbeitet, der Lücken in der Krankenversicherung für Kinder schließt.
„Nach unseren Schätzungen sind in Österreich aktuell rund 2.000 Kinder und Jugendliche von der Situation betroffen, keine Krankenversicherung zu haben. Es besteht offensichtlich eine Gesetzeslücke im Sinne der bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen.“
Um diese Lücke zu schließen, schlagen die Organisationen vor, „die Krankenversicherung an den Kindergarten- bzw Schulbesuch zu binden“. Kinder ohne Krankenversicherung können über ihren Schul- bzw. Kindergartenbesuch ins allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) einbezogen werden. Die Anbindung der Pflichtversicherung an den Kindergarten- bzw. Schulbesuch bietet sich als gute Lösung an, weil sie „einerseits eine sehr große Gruppe von Kindern und Jugendlichen erfasst und andererseits auch auf den dauernden Aufenthalt abstellt“.
Böse Folgen zu Lasten des Kindes verhindern
Wenn Kinder mit erhöhtem medizinischen Betreuungsbedarf oder chronischen Erkrankungen keinen Zugang zu adäquater Gesundheitsversorgung bzw. Therapien haben, ist das Kindeswohl massiv gefährdet. Ambulanzen für Menschen ohne Krankenversicherung wie AmberMed oder die Marienambulanz können diesen Bedarf nicht abdecken.
Bei medizinischen Notfällen sind Krankenhäuser und Ärzt:innen verpflichtet Hilfe zu leisten, die Kosten für die Behandlungen werden aber in Rechnung gestellt. Diese Kosten können von armutsgefährdeten Familien (die sich keine Selbstversicherung leisten können) unmöglich beglichen werden.
Schulkinder und Jugendliche können ohne aufrechte Krankenversicherung nur erschwert an schulischen Ausflügen teilnehmen. Oftmals wird ihnen eine Teilnahme seitens der Schule verwehrt. Ebenso dürfen sie ohne Versicherung nicht an Feriencamps oder schulischen Projekttagen teilnehmen.