Die Diakonie in Österreich ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Daher fördern wir transparentes, ethisch und rechtlich korrektes Verhalten in allen Einrichtungen der Diakonie.
Gemeinsame Verantwortung
In all unseren Beziehungen mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Klient:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Dennoch kann es – trotz größter Sorgfalt – zu Situationen kommen, in denen Fehlverhalten oder Regelverstöße auftreten.
Die EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie) verpflichtet Organisationen zur Einrichtung interner Meldesysteme. Diese dienen dazu, eine sichere und vertrauliche Möglichkeit zur Meldung von Verstößen zu gewährleisten und Hinweisgeber:innen zu schützen.
Zweck des Hinweisgebersystems
Unser Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeiter:innen sowie externen Personen, Hinweise auf mögliche Verstöße – etwa gegen Gesetze, Richtlinien oder interne Vorgaben – vertraulich oder anonym zu melden.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen einzuleiten und den Ruf unserer Organisation sowie aller beteiligten Personen zu schützen.
Wir garantieren eine sorgfältige und vertrauliche Bearbeitung aller Meldungen und sichern den Hinweisgeber:innen den gesetzlich vorgesehenen Schutz zu.
Vorgehensweise
Die Diakonie fördert eine offene Unternehmenskultur und ermutigt dazu, Anliegen zunächst – sofern möglich – im direkten Gespräch mit der zuständigen Führungskraft, einer übergeordneten Stelle oder dem Betriebsrat zu klären.
Darüber hinaus steht ein Hinweisgebersystem als unabhängiger Meldeweg zur Verfügung. Hinweise können über die dafür vorgesehene Plattform entweder anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten eingereicht werden. Die Entgegennahme und Bearbeitung erfolgt durch befugte Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.