Abschottung statt Schutz

Am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Bis dahin haben die 27 EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die nationale Rechtslage an die europäischen Normen anzupassen. In Österreich geschieht das mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG). Am 12. Februar endete die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zum AMPAG, den wir stark kritisieren.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellt nicht nur die größte Asylreform seit 2004 dar, sondern gibt auch entscheidende Weichenstellungen im zukünftigen Umgang mit Schutzsuchenden in Europa vor. Umso bedauerlicher ist, in welche Richtung die geplanten Änderungen gehen. Statt Schutz und faire Verfahren in den Mittelpunkt zu rücken, setzen die Maßnahmen auf Ausgrenzung, Abschottung und die Auslagerung von Asylverfahren. Menschenrechte werden weiter ausgehöhlt, und die Rechte von Schutzsuchenden massiv beschnitten.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellt einen Tiefpunkt in der europäischen Flüchtlingsschutzpolitik dar. Der Schutz von Flüchtlingen hat sich zu einem Schutz vor Flüchtlingen verschoben.

Alexandra Gröller, Geschäftsführerin Diakonie Flüchtlingsdienst

Schon auf europäischer Ebene setzt die Reform zukünftig auf Abschreckung und der Verschiebung von Schutzverantwortung auf EU-Außengrenzländer, Transitstaaten (z.B. EU-Türkei-Deal) oder nordafrikanische Länder, wo es zu rechtswidrigen Push-Backs oder Internierungen von Geflüchteten kommt. Österreich setzt hier noch eins drauf: unionsrechtliche Vorgaben werden bewusst noch weiter unterschritten. Hier sind unsere zentralen Bedenken:

Aushöhlung des Rechts auf Verbleib

Antragstellende haben laut Verfahrensversordnung für die Dauer des Verfahrens auf internationalen Schutz (Asylverfahren) das Recht, im jeweiligen Land zu verbleiben. In besonderen Konstellationen sollen in Zukunft jedoch Menschen auch abgeschoben werden können, bevor ihre Fluchtgründe geprüft oder gerichtlich kontrolliert wurden. Diese Ausgestaltung steht im Widerspruch zur unionsrechtlich vorgesehenen Beachtung des Non-Refoulement-Prinzips und stellt den Zugang zum Recht auf Asyl insgesamt infrage.

Ausweitung von Haftmöglichkeiten

Der Entwurf verschiebt das Asylsystem von einem Schutz- und Aufnahmemodell hin zu Kontrolle, Haft und Zwang. Neue Hafttatbestände, wie z.B. die 'Screening-Haft', ermöglichen, dass traumatisierte Menschen noch vor Beginn des Asylverfahrens bis zu 7 Tage inhaftiert werden können - ohne effektiven Rechtsschutz gegen unrechtmäßige Festnahmen. Besonders gravierend ist, dass die Neuregelung weiterhin die Inhaftierung von Minderjährigen zulässt, obwohl die Freiheitsentziehung von Kindern – auch unbegleiteten – mit menschen‑ und kinderrechtlichen Standards unvereinbar ist.

Kinder unzureichend geschützt

Das GEAS verlangt einen besonderen menschenrechtlichen Schutz von Kindern. Der vorliegende Gesetzesentwurf für die Umsetzung in Österreich lässt dies jedoch unberücksichtigt. Ein zentrales Beispiel dafür ist die weiterhin fehlende Umsetzung der Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder ab dem ersten Tag. Im Gegenteil wird die Situation von Kindern noch prekärer. Unbegleitete Minderjährige sollen ihre Anträge selbst einreichen, ohne eine gesetzliche Vertretung zu haben. Auch die altersadäquate Unterbringung ist nicht gesichert. Für uns steht fest: Jede Form der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Kinder, die nicht den Standards der Kinder- und Jugendhilfe entspricht, stellt eine Kindeswohlgefährdung dar.

Eingeschränkte Verfahrensrechte und Rechtsschutz

Der im Entwurf dargelegte Screening-Prozess zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen ist intransparent und rechtlich nicht überprüfbar. Es ist zu befürchten, das vulnerable Menschen unentdeckt bleiben oder fehlerhaft eingestuft werden. Das Ergebnis der Vulnerabilitätsprüfung hat jedoch schwerwiegende Auswirkungen auf die Aufnahme- und Verfahrensgarantien sowie auf die Art des Verfahrens, dem die betroffene Person zugeteilt wird. Daher ist die fehlende Möglichkeit einer rechtlichen Anfechtung besonders gravierend. Ein solches System widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und gefährdet den Schutz vulnerabler Menschen.  

Ebenfalls notwendig ist es, dass besonders schutzbedürftige Personengruppen – wie unbegleitete Minderjährige, Folterüberlebende sowie Personen mit schwerer psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung – von beschleunigten Verfahren und Grenzverfahren ausnahmslos auszunehmen sind. Jede Abweichung hiervon ist für uns in keiner Weise akzeptabel und mit den Grundsätzen des Menschenrechtsschutzes nicht vereinbar.

Der Entwurf sieht für das erstinstanzliche Asylverfahren nur ein 'Recht auf Rechtsauskunft' vor. Es fehlt allerdings an Regelungen, wie die Rechtauskunft ausgestaltet werden soll. Aus unserer Sicht wäre es dringend erforderlich, eine qualifizierte und kostenfreie Rechtsberatung in allen Phasen des Asylverfahrens – beginnend bereits bei der Antragstellung und dem Screening-Prozess festzuschreiben. Eine frühzeitige rechtliche Unterstützung hilft Asylsuchenden nicht nur, das Verfahren zu verstehen, sondern verbessert auch die Qualität der den Asylbehörden zur Verfügung gestellten Informationen, was zu kürzeren Verfahren und weniger Beschwerden und Folgeanträgen führt.

Ebenso kritisch sehen wir die fehlende Rechtsvertretung nach Säumnisbeschwerden, für Beschwerden gegen Wohnsitzauflagen oder wie bereits oben erwähnt gegen die Verhängung einer Screening-Haft.

Erschwernisse beim Familiennachzug

Laut Gesetzesentwurf soll er Familiennachzug von Asylberechtigten vom Asylgesetz in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) überführt werden - mit weitreichenden Konsequenzen. Da keine Übergangsbestimmungen vorgesehen sind, wären sämtliche anhängigen Anträge hinfällig, was voraussichtlich die Einbringung von rund 5.000 Neuanträgen erforderlich machen würde. Ein derartiges Vorgehen hätte gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Familien, deren Familienzusammenführungsverfahren oft schon seit mehreren Jahren anhängig sind und dadurch weiter verzögert würde. Darüber hinaus ist der doppelte Verwaltungsaufwand in Zeiten hohen Spardrucks weder sinnvoll noch vertretbar.

Noch einen Schritt weiter geht die geplante Einführung einer jährlichen Quote für den Familiennachzug. Aus unserer Sicht stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf Familienleben, sowie unions- und verfassungsrechtliche Garantien dar. Dass eine Bundesregierung bewusst Maßnahmen vorschlägt, die im Widerspruch zu Verfassungs- und Unionsrecht stehen, ist aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht inakzeptabel. Ein solcher Umgang mit den verfassungsmäßigen Verpflichtungen des Staates gefährdet das Fundament des Rechtsstaats.

Kürzungen in der Grundversorgung

Im Bereich der Grundversorgung für Asylsuchende sind weitreichende Kürzungsmöglichkeiten von Leistungen vorgesehen. Besonders problematisch ist dabei die Einschränkung medizinischer Leistungen auf nur noch „unbedingt erforderliche“ medizinische Versorgung, sowie Kürzungen oder sogar der Entzug von Leistungen bei Unterkunft oder Verpflegung als Sanktionsmöglichkeit. Menschen in Grundversorgung droht damit unversorgte Obdachlosigkeit bei Nichtteilnahme an sogenannten „Grundregelkursen“. Das widerspricht Artikel 1 der Grundrechtecharta, die die Menschenwürde garantiert und ist klar unionsrechtswidrig.  

Unsichere Zukunft

Das geplante Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz markiert einen tiefgreifenden Wendepunkt in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik. Anstatt die Verfahren fairer, transparenter und planbarer zu gestalten, führt der Entwurf neue Hürden, Unsicherheiten und Sanktionsmechanismen ein. Damit droht er, zentrale rechtsstaatliche und menschenrechtliche Mindeststandards zu untergraben – mit erheblichen Folgen für Grundrechte, sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in den Rechtsstaat. 

Es zeichnet sich damit ein neues Niveau politischen Handelns ab, das mögliche Rechtsbrüche bewusst in Kauf nimmt. Unsere Rechtsberatung wird in den kommenden Jahren alles daran setzen, im Wege strategischer Prozessführung zentrale Rechtsfragen durch die österreichischen Höchstgerichte sowie durch den Europäischer Gerichtshof klären zu lassen.

Julia Valenta, Einrichtungsleiterin, Unabhängige Beratung Wien

Ich bin dankbar, dass auch die Evangelische Kirche A. u. H.B. in Österreich unsere Bedenken teilt und sich weiterhin für Menschenrechte und die Rechte von Geflüchteten insbesondere einsetzt.

Wolfgang Ernst, Rektor & Geschäftsführer Diakonie Eine Welt
Stellungnahme der Diakonie Österreich zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz - AMPAG
Broschüren

Stellungnahme der Diakonie Österreich zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz im Rahmen der GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem).