Arbeit mit Behinderungen und ohne: Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit. Fragen, Antworten und Forderungen zum inklusiven Arbeitsmarkt in Österreich.
Recht auf (inklusive) Arbeit
Jeder Mensch – mit Behinderungen oder ohne – hat das Recht auf Arbeit. Für Menschen mit Behinderungen ist das Recht auf Arbeit in der Behindertenrechtskonvention festgeschrieben (Artikel 27). Arbeiten zu können, sollte für Menschen mit Behinderungen selbstverständlich sein. Leider ist der Arbeitsmarkt in Österreich aber noch nicht inklusiv.
Menschen mit Behinderungen begegnen häufig Vorurteilen, was ihre beruflichen Fähigkeiten angeht: Menschen mit Behinderungen würden langsam arbeiten, könnten nicht so viel leisten, seien bei der Arbeit nicht selbstständig – das sind einige solcher Vorurteile.
Menschen mit Behinderungen sind damit oft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Sie können nicht arbeiten, obwohl es eigentlich ihr Recht ist. Und nicht arbeiten zu dürfen, bedeutet, dass sie nicht so am Leben mit anderen teilnehmen können, wie Menschen ohne Behinderungen.
Ich arbeite seit über 10 Jahren hier in der Großküche der Diakonie in Klagenfurt. Ich bin meistens als Abwäscherin tätig. Der Andi, der Küchenchef, ist der beste Chef, den man sich vorstellen kann! Hier geht es mir gut. Ich verdiene mein eigenes Geld und lebe selbständig in einer Wohnung hier ganz in der Nähe.
Ich bin im ersten Lehrjahr und werde im April zum ersten Mal in die Berufsschule gehen. Darauf freu ich mich, weil ich am liebsten Kaffee zubereite, und ein richtiger Barista werden möchte. Ich liebe Kaffee, er duftet so gut und ich trinke ihn selber gern. In der Berufsschule kann ich dann einen Barista-Kurs machen. Hier im Stadtcafé gefällt es mir sehr gut. Ich wollte gern in die Gastronomie gehen, weil ich das von meiner großen Schwester schon früh kennengelernt habe, und ich immer schon gern Kaffee servieren wollte.
Inklusiver Arbeitsmarkt in Österreich
Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch seine Fähigkeiten und Stärken einsetzen kann. Dafür ist es wichtig, dass die Arbeitsplätze an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden – nicht umgekehrt, wie das bisher leider ist.
Ziel muss sein, dass jede und jeder seinen oder ihren Platz auf einem inklusiven Arbeitsmarkt finden kann.
Inklusiv ist der Arbeitsmarkt dann, wenn sich auch Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsstelle aussuchen können, die zu ihnen passt und die ihnen gut gefällt – und sie damit ihr eigenes Geld verdienen können und sozialversichert sind. Davon ist Österreich noch weit entfernt.
Die Forderungen der Diakonie
Um einen inklusiven Arbeitsmarkt in Österreich zu verwirklichen, fordert die Diakonie:
- Die nachhaltige Sicherstellung von finanziellen Ressourcen für Maßnahmen zur Inklusion am Arbeitsmarkt
- Die Sicherstellung von Persönlicher Assistent am Arbeitsplatz, unabhängig von der Art der Behinderung
- Die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsmarktes
- Eine faire Bezahlung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung
Die Forderungen im Detail:
Relevante Maßnahmen zur Inklusion am Arbeitsmarkt sind derzeit von Einsparungen bedroht. Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen, um am Arbeitsmarkt teilhaben zu können, werden zu einem großen Teil aus dem so genannten Ausgleichstaxfonds finanziert. Der Fonds speist einerseits aus Zahlungen von Unternehmen ab einer Größe von 25 Mitarbeiter:innen, die Menschen mit Behinderungen anstellen müssten, dies aber nicht tun und andererseits aus Zuschüssen vom allgemeinen Bundesbudget. Diese Zuschüsse sollen ab 2027 als Sparmaßnahme sukzessive gekürzt werden - mit erheblichen Folgen für die Inklusion am Arbeitsmarkt.
Denn aus dem Ausgleichstaxfonds werden Maßnahmen finanziert, die Menschen helfen, sich für einen Arbeitsplatz zu qualifizieren, einen zu finden, diesen zu behalten oder für ihre Arbeit kollektivvertraglich abgesichert werden. Fallen diese Maßnahmen weg, wird Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Darüber hinaus hat es auch volkswirtschaftliche Folgen, denn aus Studien weiß man beispielsweise, dass jeder in Integrative Betriebe investierte Euro rund drei Euro an Wertschöpfung generiert. Bei Chancengleichheit und Inklusion zu kürzen ist schlichtweg diskriminierend und zahlt sich am Ende nicht aus.
„Um Inklusion zu erreichen, muss es für Menschen mit Behinderungen möglich sein, die jeweils individuell nötige Assistenz zu bekommen“, fordert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Assistenz kann heißen, bei der Arbeit, in der Schule oder im Privatleben eine Person zur Seite zu haben, die bei den anfallenden Tätigkeiten begleitet und unterstützt und im individuellen Fall auch zwischendurch Pflegetätigkeiten (wie Unterstützung beim Toilettgang o.ä.) versieht. Ebenso muss für Menschen ohne Lautsprache der Zugang zu assistierenden Technologien und technische Unterstützung für die Kommunikation möglich sein.
Menschen mit Behinderungen können nicht zwischen einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt und einem Arbeitsplatz in einer Werkstätte hin- und herwechseln. Das muss die Politik ändern. Um Inklusion am Arbeitsmarkt zu erreichen, ist „eine der wichtigsten Forderungen, dass es möglich sein muss, den Arbeitsmarkt durchlässig zu gestalten“, sagt Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Erst dann können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln.“ Bisher ist es so, dass, wenn ein Versuch einer Arbeitsaufnahme auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert, die Rückkehr in Werkstätten erschwert ist.
Menschen, die arbeiten können und möchten, wollen für ihre Arbeit auch entlohnt werden. Trotzdem ist es wichtig, dass sie ihre (für Assistenz und anfallende Pflegeleistungen) dringend benötigten Sozial- und Gesundheitsleistungen nicht verlieren. Deshalb fordert die Diakonie, dass eine Kombination aus Lohn und Sozialleistungen möglich wird, und alles, was an Unterstützungsleistungen gebraucht wird, über den dringend geforderten Inklusionsfonds finanziert wird.
Inklusion am Arbeitsmarkt: Fragen und Antworten
Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit verdienen zu können. Das ist im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt.
Österreich ist als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, einen inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Nein. In Österreich sind ca. 30.000 Menschen mit Behinderungen de facto vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, da ihnen (frühzeitig) „Arbeitsunfähigkeit“ attestiert wurde. Als Folge der Feststellung der mangelnden Arbeitsfähigkeit werden Menschen mit Behinderungen auf eine Tätigkeit in Werkstätten oder anderen Tagesstrukturen/ fähigkeitsorientierte Aktivität der Behindertenhilfe verwiesen und haben dann kaum Chancen, im regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Die Arbeitslosigkeit ist unter Menschen mit Behinderungen deutlich höher als unter Menschen ohne Behinderungen. Umgekehrt ist die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen deutlich niedriger als unter Menschen ohne Behinderungen.
Damit sind Menschen mit Behinderungen in einem hohen Ausmaß vom Arbeitsmarkt und damit einem zentralen Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe ausgenommen.
Leider lässt das System der Behindertenhilfe bisher nur in Ausnahmefällen zu, für die Arbeit entlohnt zu werden, da die Menschen mit Behinderungen bei Lohnbezug ihre dringend benötigten Sozialleistungen (wie Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe u.a.) verlieren. Diese Verknüpfung ist noch nicht aufgelöst.
In Kärnten gibt es bereits positive Beispiele
In inklusiven Beschäftigungsprojekten der Diakonie können Menschen mit Behinderungen, die sonst nur Platz in einer Werkstätte hätten, am ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Im Rahmen des Programms „cool+“ beispielsweise werden Mitarbeiter:innen mit Behinderungen in Kärnten im Café und Bistro „gernda“ oder in der Großküche in Waiern nach Gastronomie-Kollektivvertrag beschäftigt und entlohnt, obwohl sie nach gesetzlicher Definition „arbeitsunfähig“ gelten. In der Großküche der Diakonie in Kärnten werden jeden Tag über 4.000 Portionen Essen hergestellt und verteilt. Menschen in Krankenhäusern, in Kindergärten, Schulen und auch zuhause bekommen täglich pünktlich ihre auf sie abgestimmte Mahlzeit auf den Tisch. Ein Leuchtturmprojekt der Diakonie, das durch eine Förderung des Landes Kärnten möglich ist, aber nicht flächendeckend.
Integrative Beschäftigung richtet sich nach den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie arbeiten von einem halben bis zu fünf Tage pro Woche in ganz unterschiedlichem Stundenausmaß bei den Unternehmen. Meist handelt es sich aber um tage- bzw. stundenweise Tätigkeiten. Die Beschäftigten sind einzeln oder auch in Gruppen, alleine oder in Begleitung von Diakonie-Mitarbeiter:innen in den Firmen.
Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten der Diakonie einer integrativen Beschäftigung nachgehen, werden in der Regel von den Mitarbeiter:innen der Werkstätten an ihre Arbeitsplätze begleitet. Diese Einsätze führen die Mitarbeiter:innen mit Behinderungen zum Beispiel in Supermärkte, zu Gartenmärkten, zu Bauhöfen und anderen Einrichtungen diverser Gemeinden und zu vielen kleineren Unternehmen in vielen Regionen Österreichs.
In den Werkstätten können die Menschen nach ihren Fähigkeiten Arbeiten versehen. Die Diakonie begleitet sie und versucht, sie möglichst aktiv durch Kooperationen mit Betrieben und Gemeinden beruflich teilhaben zu lassen. Beispiele zeigen diese Videos.
In vielen Fällen haben unsere Klient:nnen in den Werkstätten der Diakonie einen relativ hohen und auch komplexen Unterstützungsbedarf. Das bedeutet, dass für diese Personen eine Überführung in den allgemeinen Arbeitsmarkt bei den aktuellen Gegebenheiten des staatlichen Unterstützungssystems schwierig ist. Wichtig wäre, den aktuellen Arbeitsmarkt in ein durchlässiges System umzuwandeln.
Dieses System würde flexible Übergänge zwischen Nicht-Beschäftigung, einer Tätigkeit in Werkstätten, bei Sozialökonomischen Betrieben (SÖB’s), einer Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung sowie am ersten allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglichen. Ein Wechsel zwischen diesen Formen von Beschäftigung wäre dann möglich, ohne soziale Absicherungen zu verlieren.
Die Diakonie setzt sich dafür ein, den geteilten Arbeitsmarkt durch einen allgemeinen, durchlässigen inklusiven Arbeitsmarkt zu ersetzen.
Nein. Leider ist es so, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung bisher rein als Therapie-Angebot und als tages-strukturierendes Angebot gelten. Dabei sollten auch Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind, einen Lohn für ihre Arbeit bekommen. Leider ist das bisher nicht so. Sie bekommen nur ein Taschengeld, und sind deshalb bisher dauerhaft von Sozial- und Unterhaltsleistungen abhängig.
Wichtig wäre es, den aktuellen Arbeitsmarkt in ein durchlässiges System umzuwandeln. Das heißt, wenn ein Versuch einer Arbeitsaufnahme auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert, muss die Rückkehr in Werkstätten gesichert sein. Nur dann können Menschen nach ihren Fähigkeiten arbeiten und dabei zwischen unterstützten Formen der Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. - Und dann wäre auch die Frage des Lohns für Arbeit in Werkstätten gelöst.
Dafür setzt sich die Diakonie ein.
Arbeit ist ein Menschenrecht. Arbeit ist grundlegend wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben. Wie der Weg in den Arbeitsmarkt geebnet werden muss, und wie ein inklusiver Arbeitsmarkt aussehen kann, darum geht es in diesem Heft. Und darum, wie Menschen durch Arbeit wachsen und welche Rahmenbedingungen es dafür braucht.