Als Diakonie sind wir überzeugt: Echte und gelebte Inklusion kommt allen zugute. Die „10 Punkte zur Inklusion“ sind Vorschläge für ein besseres Miteinander.
Teilhabe an der Gesellschaft
Mehr als zehn Jahre liegt es zurück, dass Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Diese wahrt und fördert die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist der Leitgedanke der Konvention und bedeutet, dass alle Menschen uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben und teilnehmen können.
Die Forderungen der Diakonie reichen von Themen wie Partnerschaft & Sexualität über Gesundheit bis hin zu Arbeit und Bildung.
Inklusion bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird. Und als Diakonie sind wir überzeugt: Echte und gelebte Inklusion kommt allen zugute.
Zusammen leben heißt gemeinsam gestalten.
Partizipation bedeutet mehr als nur dabei zu sein. Menschen mit Behinderungen müssen gefragt werden, und es müssen Möglichkeiten der Mitbestimmung geschaffen werden. Das Motto „Nichts über uns, ohne uns“ fordert dies auch. Viel zu lange hat man Menschen mit Behinderungen nicht zugetraut, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Aber: Sie wissen selbst am besten, was wichtig für sie ist! Ziel ist es, dass alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderungen – auf Augenhöhe zusammenarbeiten und zusammenleben.
Alle Menschen sollten wählen können, wie sie leben und wohnen wollen.
Ob in einer Wohngemeinschaft, alleine, in einem größeren Wohnprojekt, mit oder ohne Unterstützung – verschiedene Menschen wollen und brauchen verschiedene Wohnkonzepte. Leistbarer, barrierefreier Wohnraum darf kein Luxus sein. Selbstbestimmtes Leben ebenso wenig. Die eine Lösung für alle gibt es nicht!
Zusammen leben heißt zusammen arbeiten.
Echtes Miteinander und gelebte Inklusion brauchen einen inklusiven Arbeitsmarkt. Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten zusammen, sodass echte soziale Teilhabe möglich wird. Assistenz und Unterstützung in verschiedenen Formen helfen bei der Zusammenarbeit – z.B. in Form von Job Coaching oder Arbeitsassistenz. Das Recht auf Arbeit ist auch in der UN- Behindertenrechtskonvention festgehalten. Ein offener, inklusiver und zugänglicher Arbeitsmarkt, der Menschen mit Behinderungen eine Wahl zur selbstbestimmten Lebensführung lässt, ist demnach durch die Vertragsstaaten zu gewährleisten.
Gutes Zusammenleben – für alle!
Frauen mit Behinderungen sind nochmals stärker von Diskriminierungen betroffen als Männer. Frauen mit Behinderungen erfahren einen oft eingeschränkten Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und sind vermehrt mit Vorurteilen konfrontiert. Barrieren gibt es vor allem im Gesundheitssystem, die von baulichen Barrieren, fehlenden Einrichtungen bis hin zu Ignoranz und fehlendem Bewusstsein reichen. Themen wie Sexualität und Schwangerschaft von Frauen mit Behinderungen sind weitgehend gesellschaftlich tabuisiert; gleichzeitig sind Frauen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft Opfer von (sexueller) Gewalt.
Zusammen leben heißt gemeinsam Freizeit verbringen.
Sport, Kultur, Kunst, Sprachen erlernen oder einfach nur die Seele baumeln lassen. Es gibt unzählige Formen, Freizeit zu verbringen – für alle? Jein. Menschen mit Behinderungen haben oft nicht die gleichen Möglichkeiten, ihre Freizeit zu verbringen, weil ihnen die notwendige Unterstützung fehlt oder es gar nicht das Angebot gibt, das für sie geeignet und interessant wäre. Sie brauchen zum Beispiel Assistenz, damit sie das Angebot mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Oder Kursprogramme, die in leichter Sprache abgehalten sind. Und die Freizeitangebote müssen natürlich barrierefrei verfügbar sein, damit wirklich die gleichen Möglichkeiten existieren.
Zusammen leben heißt zusammen lernen.
Es ist an der Zeit für inklusive Bildung auf allen Ebenen – vom Kindergarten bis zur Uni. Dazu braucht es z.B. Schulzentren mit bedarfsorientierten und kreativen Konzepten, die individuelle Begleitung zulassen. Echte Diversität und Inklusion zu leben heißt vieles gleichzeitig: eine gute Durchmischung der Schüler:innen mit verschiedenen Fähigkeiten und Potentialen, ausreichend Lehrkräfte und flexible Lehrpläne und Lernräume.
Zusammen leben heißt zusammen sein.
„Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Partnerschaft und Familie. Jeder Mensch mit Behinderungen darf einen Partner oder eine Partnerin haben, und jeder Mensch mit Behinderungen darf heiraten“ – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 23). Ginge es nach der Konvention, wären auch im Bereich Partnerschaft bereits alle Diskriminierungen abgeschafft. Demnach ist Österreich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu etablieren, die die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaft betreffen, zu beseitigen.
Gut zusammen leben, auch bei Krankheit.
Der Zugang zu einer qualitativen Gesundheitsversorgung ist zu gewährleisten, so die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Für Menschen mit Behinderungen schließt das einen leistbaren Zugang zu Hilfsmitteln – vom Rollstuhl bis zur Augensteuerung, Heilbehelfen und sonstigen assistierenden Technologien sowie flächendeckenden Therapien – mit ein. Gute medizinische Versorgung muss kompetent, leistbar, umfassend, barrierefrei zugänglich und flächendeckend sein.
Zusammen leben ohne Barrieren
Ein Mensch ist nicht behindert, er wird behindert. Diesem Leitgedanken folgend geht es um eine Vielzahl an Barrieren, von den baulichen bis hin zu jenen im Kopf. Für eine echte Barrierefreiheit braucht es barrierefreie Mobilität, wo nötig Unterstützung in der Kommunikation, Gebärdensprache als Selbstverständlichkeit und nicht zuletzt einen barrierefreien Zugang zu Informationen; bauliche Barrierefreiheit sollte ohnehin gelebter Standard sein.
Jeder Mensch braucht finanzielle Absicherung.
Erst dann kann man sich inmitten der Gesellschaft selbstbestimmt bewegen. Menschen mit Behinderungen brauchen neue zeitgemäße Konzepte, die sich an ihren jeweiligen Lebensumständen und Wünschen orientieren. Die Einführung sogenannter „persönlicher Budgets“, die mehr Spielraum für Assistenzleistungen ermöglichen, ist eine Alternative, „Sozialraumbudgets“ sind eine weitere. Sozialraumbudgets zielen darauf ab, dass Fördergelder so verteilt werden, dass Stadtteile, Bezirke, Nachbarschaften oder auch Träger näher zusammenwachsen und Angebote übergreifend und besser koordiniert gestalten.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Staaten dazu verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2008 in Kraft. Sie muss bei der Gesetzgebung und der Vollziehung berücksichtigt werden. Das heißt, dass jedes Land dafür sorgen muss, dass Menschen mit Behinderungen diese Rechte bekommen. Und dass sie nicht schlechter als andere Menschen behandelt werden.
Lesen Sie die UN-Behindertenrechtskonvention:
Die Forderungen der Diakonie beim Thema Inklusion. Was braucht es, damit Menschen mit Behinderungen inmitten der Gesellschaft selbstbestimmt leben können? Wie soll das Zusammenleben funktionieren?