Kinder wollen lernen und dazugehören. Die Diakonie unterstützt Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Schulassistenz und Assistenz in der Freizeitbetreuung ermöglichen Kindern und Jugendlichen Inklusion und Chancengleichheit.

Mit Schulassistent:innen den Schulbesuch ermöglichen

Sie suchen Unterstützung für Ihr Kind mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen in der Schule oder in der Nachmittagsbetreuung? Ihr Kind hat Schwierigkeiten im Sozialverhalten und kommt damit in der Schule nicht zurecht? 

Ihr Kind braucht Unterstützung beim Essen, Toilettengang oder Waschen? Ihr Kind braucht Unterstützung beim Ein- und Ausräumen des Schulrucksacks oder am Weg in den Turnsaal oder andere Schulräume? 

Ob in der Pflichtschule, in berufsbildenden und höheren Schulen oder in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen: Assistent:innen unterstützen Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf individuell und bedarfsgerecht.

Voraussetzungen für Schulassistenz und Assistenz in der Nachmittagsbetreuung

Assistenzstunden können für Kinder mit Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder Schwierigkeiten im Sozialverhalten beantragt werden. Die Schulleitung stellt einen Antrag an die zuständige Bildungsregion. Die Bildungsregion entscheidet über die Zuteilung und die Anzahl der Stunden.  

Voraussetzung:

  • sonderpädagogischer Förderbedarf wurde festgestellt oder die Feststellung ist in Bearbeitung (betrifft öffentliche Pflichtschulen)  
  • ein ärztlicher Befund liegt vor (betrifft Bundes- und Privatschulen)

Tipp für Eltern: Weisen Sie beim Kontakt mit der Schule auf die zusätzliche Hilfe hin, die Ihr Kind benötigt. Welche Unterstützung erforderlich ist, klären dann Bildungsregion oder Sonderpädagogisches Zentrum.

Unser Jürgen ist viel selbstständiger geworden und er macht Lernfortschritte, die ihm seine Ärzte nicht zugetraut hätten. Er lernt denselben Lernstoff wie alle anderen auch – nur eben in vereinfachter Form. Ich bin froh über die Top-Integrationsarbeit, die Lehrkräfte und Schulassistenz hier leisten.

Vater von Jürgen H. aus Ottensheim

Ein großes Danke an unsere Schulassistentin. Deine Umsicht, dein Engagement, dein Einfühlungsvermögen und deine Erfahrung leisten einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Gelingen unserer Unterrichtsarbeit. Deine fröhliche und unkomplizierte Art hilft mit, manch schwierige Situation zu erleichtern.

Zwei Lehrerinnen in einem Brief an ihre Assistentin

In Österreich gibt es keine einheitliche Reglung für Schulassistenz. Oberösterreich nimmt eine Pionierrolle ein. Hier hat die Schulassistenz der Diakonie seit Jahrzehnten Tradition und Schulassistenz ist gesetzlich geregelt. Ca. 600 Mitarbeiter:innen sind in Oberösterreich in der Assistenz von Schüler:innen tätig.

Der Weg zur Assistenz: für Schulen, Gemeinden und Schulerhalter 

Sie möchten Schulassistenz oder Assistenz in der Nachmittagsbetreuung beantragen?

Die Schulleitung stellt einen Antrag (Formular S1) an die zuständige Bildungsregion. Diese entscheidet über die Zuteilung und Höhe der Stunden. 

Bekommt eine Schule von der Bildungsregion Assistenzstunden zugewiesen, so hat der Schulerhalter die Möglichkeit, die Dienstgeberfunktion an das Diakonie Zentrum Spattstraße abzugeben.

Die Schulleitung stellt einen Antrag (Formular S10) an die Bildungsdirektion Präs 3c.  

Bei Schüler:innen in Bundesschulen ab Pflegestufe 3 handelt es sich um eine Bundesförderung. Hierfür werden die Stunden von der Schulleitung (mittels Formular S11) bei der Bildungsdirektion Präs 6 beantragt. 

Der Auftrag zur Bereitstellung einer Assistenz erfolgt direkt an das Diakonie Zentrum Spattstraße.

Um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Freizeitbereich der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen zu betreuen, ist oft zusätzliches Personal notwendig – vorzugsweise Assistent:innen, die bereits am Vormittag die jeweiligen Kinder unterstützen. 

Der Schulerhalter kann diesbezüglich mit dem Diakonie Zentrum Spattstraße Kontakt aufnehmen. Mittels einer Leistungsvereinbarung wird die Dienstgeberfunktion von der Diakonie übernommen. Diese Leistung der Assistenz in der Nachmittagsbetreuung wird monatlich mit dem Schulerhalter abgerechnet.