Kinderrechte haben Vorrang. Egal ob Kinder mit ihren Eltern flüchten oder ob sie alleine in Österreich sind. Sie haben ein Recht auf die gleichen Chancen und Bedingungen wie andere Kinder. Das Kindeswohl muss im Asylverfahren an erster Stelle stehen. 

Rechte von Kinderflüchtlingen schützen 

Alle paar Jahre führen Bilder von Abschiebungen von Kindern zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit. Von Arigona Zogai (2007) über die Komani-Zwillinge (2010) bis zur Schülerin Tina (2021), die in Österreich aufgewachsen ist.   

Es sieht so aus, als sähe die Politik Kinder, die in Österreich um Asyl ansuchen, nicht als schützenswerte Kinder an, die die volle Aufmerksamkeit der Gesellschaft brauchen. Im Gegenteil: Kinder und Jugendliche auf der Flucht werden immer öfter als Bedrohung dargestellt, die rasch außer Landes geschafft werden soll.  

Egal ob die Kinder und Jugendlichen auf ihrer Flucht alleine unterwegs sind oder in Begleitung ihrer Eltern: Sehr schnell werden ihnen ihre Kinderrechte abgesprochen, ja sogar ihr Kindsein selbst.  

Kinderrechte haben immer Vorrang. Kinder sind eigenständige Träger von Rechten. 

Bericht der unabhängigen Kommission für den Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohls im Asyl- und Fremdenrecht, Juni 2021

Wie geht es unbegleiteten Kinderflüchtlingen in Österreich? 

Kommen Kinder alleine nach Österreich, treffen sie auf eine Mauer der behördlichen Unzuständigkeit. Nichts, was sonst für Kinder ohne Eltern gilt, scheint für sie zu gelten: 

  • Nicht die Jugendbehörden, sondern das Asyl-Amt übernimmt das Kommando.  
  • Nicht die Klärung der Obsorge, die Suche nach Verwandten steht im Mittelpunkt, sondern die fremdenpolizeiliche Einvernahme.  
  • Die Jugendlichen landen zu Hunderten in schlecht betreuten Erstaufnahmezentren.  

Die zentrale Sorge der Behörde ist: Es könnten welche dabei sein, die nicht mehr minderjährig sind. Deshalb werden sie über Monate annähernd gleich schlecht betreut wie Erwachsene.  

Unbegleitete Minderjährige brauchen Obsorge ab dem ersten Tag 

Eine obsorgeberechtigte Person („Erziehungsberechtigte“) stellt man unbegleiteten Kinderflüchtlingen erst zur Seite, wenn ihr Alter festgestellt ist. Bis dahin gibt es niemanden, der auf eine altersgemäße Pflege und Erziehung achtet.  

Doch auch danach werden alleinreisende Minderjährige als Kinder zweiter Klasse angesehen und nicht adäquat betreut: Für ihre Unterbringung und Betreuung gibt es nur halb so viel Mittel wie für österreichische Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können. 

Was sich ändern muss 

Alleinreisende Flüchtlingskinder müssen in Zukunft unmittelbar nach ihrer Ankunft in geeigneten Kindereinrichtungen in den Bundesländern untergebracht werden. Dabei muss das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt werden, indem für den Schutz und die Fürsorge, die für das Wohlergehen der Kinder notwendig sind, gesorgt wird. Und indem auf die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie die Wahrung ihrer Interessen geachtet wird.  

Die Asylverfahren können in diesen Fällen in den Bundesländern geführt werden. Eine Unterbringung von Flüchtlingskindern in schlecht betreuten Massenquartieren, wie es die Bundesquartiere sind, dürfen wir nicht mehr länger zulassen.  

Raus aus dieser Mangelverwaltung, die oft eher eine Verwahrung als eine Betreuung ist! 

Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie

Kinderrechte umsetzen 

Doch auch die Rechte von Kindern, die gemeinsam mit ihren Eltern um Asyl ansuchen, werden im Asylverfahren oft ignoriert.  

Dabei geht nicht nur darum, ob die Familie im Fall eines negativen Ausganges des elterlichen Verfahrens zusammenbleibt – denn im Zentrum muss das Kindeswohl stehen.  

Kinder sind keine Anhängsel von Eltern. Sie dürfen nicht mitabgeschoben werden, weil ihren Eltern – aus welchen Gründen auch immer – kein Schutz in Österreich gewährt wird. Es kann, pointiert gesagt, nicht sein, dass Kinder für ihre Eltern haften. Sie haben eigene Rechte! 

Kinderrechte haben immer Vorrang 

Wenn Kinder bei uns die Kindergärten besucht haben, bei uns in die Schule gehen, wenn ihre Freundinnen und Freunde mit ihnen in Österreich leben, wenn die Kinder Deutsch sprechen, die Sprache ihrer Eltern nicht gut verstehen und sie nie schreiben gelernt haben, wenn Kinder das Land, aus dem ihre Eltern geflohen sind, nur aus Erzählungen kennen, wenn sie sich an die Verwandten von früher nicht mehr erinnern können … dann sind Kinder hier bei uns in Österreich verwurzelt.  

Dann muss das Recht der Kinder auf Schutz und Leben in Würde an erster Stelle stehen – und das Asylverfahren der Eltern in den Hintergrund treten. 

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Kinderrechte haben immer Vorrang!

Kinder sind keine Anhängsel von Eltern. Sie dürfen nicht mitabgeschoben werden, weil ihren Eltern – aus welchen Gründen auch immer – kein Schutz in Österreich gewährt wird.
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Kinder und Jugendliche brauchen Ausbildung und Perspektiven 

Wir dürfen nicht zulassen, dass in Österreich lebende jugendliche Asylsuchende buchstäblich auf der Bettkante sitzen und warten müssen, bis sie erwachsen werden. Alle Jugendlichen müssen einen Zugang zu Bildung und Ausbildung über die Pflichtschulzeit hinaus haben. 

Der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung soll in Zukunft auch zu einem Aufenthaltstitel führen. Niemand versteht, dass Österreich fieberhaft versucht Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben und gleichzeitig diejenigen, in deren Ausbildung österreichische Betriebe investiert haben, abschiebt. 

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